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Tunnel-Film vor Gericht

Die Ausstrahlung des Sat.1-Zweiteilers „Der Tunnel“ über eine Tunnelflucht im geteilten Berlin soll gerichtlich untersagt werden. Eine Nichte des damals beteiligten Fluchthelfers Hasso Herschel hat beim Landgericht München eine einstweilige Verfügung beantragt. Als Sendetermine sind Sonntag und Montag vorgesehen, das Gericht wird heute darüber verhandeln. Die Nichte Astrid Möller beruft sich auf Autorenrechte, die der Sender ihrer Meinung nach missachtet hat. Möller erklärte, sie sei als Coautorin beteiligt gewesen, habe einige Jahre Recherche investiert und sei dann „auf miese Art ausgebootet worden“. DPA

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