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Totalverweigerer geht in Berufung

Der Rechtsstreit um die Totalverweigerung des 20-jährigen Sascha W. geht in die nächste Instanz. Die Berufungsverhandlung findet nach Angaben der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär am Dienstag vor dem Landgericht statt. W. war am 30. Januar vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 1.800 Mark verurteilt worden. Dagegen legte die Verteidigung, die auf Freispruch plädiert, Berufung ein. W. hatte 1999 seinen Zivildienst in Hamburg nach sieben Tagen abgebrochen, weil ihm sein Gewissen die „Beihilfe zur Kriegführung“ verboten habe. Nach Auffassung des Gerichts wird jedoch die totale Verweigerung des Wehrdienstes nicht von dem Grundrecht der Gewissensfreiheit geschützt. EPD

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