Todesstrafe aufgehoben: Abu-Jamal wird nicht hingerichtet

Das Urteil gegen den bekanntesten Todeszellenkandidat der USA wird abgemildert: Ein US-Gericht hebt die Todesstrafe gegen den schwarzen Bürgerrechtler Mumia Abu-Jamal auf.

Überstand bereits zwei Hinrichtungstermine: Mumia Abu-Jamal. Bild: ap

WASHINGTON afp/taz Mumia Abu-Jamal, einer der bekanntesten Gefangenen Amerikas, wird nicht hingerichtet. Das entschied am Donnerstag ein US-Berufungsgericht, dass das Todesurteil gegen den US-Journalisten aufhob. Die Verurteilung wegen Mordes an einem Polizisten wurde aber aufrecht erhalten.

Die Geschichte, um die sich der Fall Abu-Jamal seit mehr als 25 Jahren dreht ist diese: In der Nacht zum 9. Dezember 1981 hielt der schwarze Journalist und Taxifahrer Abu-Jamal seinen Wagen auf einer Straße Philadelphias an, um seinem jüngeren Bruder zu helfen, der geschlagen wurde - von dem weißen Polizisten Daniel Faulkner. Was dann folgte, bleibt wahrscheinlich für immer unklar. Abu-Jamal selbst sagt, er könne sich an nichts erinnern, weil er selbst von einer Kugel getroffen wurde. Am 3. Juli 1982 wurde Abu-Jamal des Mordes an Faulkner für schuldig befunden und zum Tode verurteilt.

Der Fall Abu-Jamal wurde in den folgenden Jahren zum Paradigma einer Anklage von Menschenrechtlern und Anwälten: Abu-Jamal sei wegen seines Engagements bei den Black Panthers verurteilt worden. Die US-Justiz sei rassistisch, mittellose Angeklagte erhielten keinen fähigen Rechtsbeistand, Indizien würden manipuliert. Daran schloss sich die Forderung nach Abschaffung der Todesstrafe an.

Zur Wiederaufnahme des Verfahrens hatte Abu-Jamal später allerdings hervorragende Anwälte. Sein Rechtsanwalt Len Weinglass aus einer berühmten New Yorker Kanzlei tourt seit vielen Jahren durch die Welt, sprach in Deutschland ebenso in Autonomen-Zentren zu Linksradikalen wie im Gebäude des Spiegel zu Journalisten. Abu-Jamal selbst veröffentlichte seit Mitte der 90er-Jahre mehrere Bücher, das bekannteste dürfte "Aus der Todeszelle" sein.

Zweimal waren bereits Hinrichtungstermine angesetzt, wurden dann aber wieder aufgeschoben - zuletzt im Jahr 1999. Im Dezember 2001 hob ein Bundesrichter in Philadelphia wegen schwerer Verfahrensfehler das Todesurteil auf. Die Staatsanwaltschaft beantragte sofort die erneute Verhängung. Mit der am Donnerstag verkündeten Entscheidung des US-Berufungsgerichts hat Staatsanwaltschaft hat nun die Möglichkeit, vor einem Geschworenengericht erneut die Todesstrafe gegen den Inhaftierten zu beantragen. Sollte sie darauf verzichten, würde Abu-Jamals Strafmaß automatisch in lebenslange Haft umgewandelt.

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