Todesstrafe-Befürworter unter Juristen: Als Richter ungeeignet?
Nordrhein-Westfalens Justizminister will nicht, dass Befürworter der Todesstrafe als Richter oder Staatsanwalt eingestellt werden.
DÜSSELDORF kna | Juristen, die für eine Wiedereinführung der Todesstrafe eintreten oder bei Straftätern die Folter legalisieren wollen, dürfen nach Auffassung des nordrhein-westfälischen Justizministers Thomas Kutschaty (SPD) nicht als Richter und Staatsanwälte tätig werden.
In den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen würden nur Volljuristen aufgenommen, die neben „überdurchschnittlichen fachlichen Leistungen“ auch über „besondere persönliche und soziale Kompetenzen“ verfügen, erklärte Kutschaty in einer am Dienstag veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage der Piratenfraktion im Landtag.
Auslöser für die parlamentarische Anfrage ist eine aktuelle Studie des Erlanger Rechtsprofessors Franz Streng über „berufsbezogene Einstellungen junger Juristen“. Danach treten 32 Prozent der Jurastudenten für die Wiedereinführung der im Grundgesetz verbotenen Todesstrafe ein. 29 Prozent bejahten die Androhung oder den Einsatz von Folter, wenn dies „zur Abwehr schwerster Gefahren für die Allgemeinheit notwendig“ sei. Nur 42 Prozent der 3.133 befragten Jurastudenten lehnten die Folter prinzipiell ab.
Kutschaty erklärte, es handele sich bei den Befragten um Studenten zweier süddeutscher Universitäten. Er habe „keine Anhaltspunkte“ dafür, dass diese Ergebnisse auf Nordrhein-Westfalen übertragbar seien. Allerdings lägen der Landesregierung auch keine Erkenntnisse zu Sanktionsvorstellungen bei Studienanfängern in den Rechtswissenschaften vor.
Zugleich verwies der Minister darauf, dass sich in der Streng-Studie „die Strafmentalität der Normalbevölkerung“ widerspiegele. Die juristische Ausbildung durch Studium und Vorbereitungsdienst halte er für gut geeignet, mögliche anfängliche Fehlvorstellungen zu begegnen.
Besonders im juristischen Vorbereitungsdienst werde den Referendaren vermittelt, welche Sanktionen möglich und angemessen seien.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Pelicot-Prozess und Rape Culture
Der Vergewaltiger sind wir
Trendvokabel 2024
Gelebte Demutkratie
++ Nachrichten zum Umsturz in Syrien ++
Baerbock warnt „Assads Folterknechte“
Rechtsextreme Demo in Friedrichshain
Antifa, da geht noch was
100 Jahre Verkehrsampeln
Wider das gängelnde Rot
Lektionen der Woche
Deutschland ist derweil komplett im Wahn