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Tod nach Arztbesuch

■ Geldstrafe für fahrlässigen Internisten

Wegen fahrlässiger Tötung ist gestern ein 52jähriger Arzt zu 27.000 Mark Geldstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß ein 56 Jahre alter Patient als Folge einer Injektion einen Asthmaanfall erlitt und daran elf Monate später starb. Der Internist war am 18. September 1993 als Bereitschaftsarzt zu dem Patienten gerufen worden, da dieser einen schweren Gichtanfall hatte. Der Arzt hätte wissen müssen, daß das Medikament bei dem außerdem Asthmakranken einen Schock auslösen konnte. Der Mediziner hatte ausgesagt, daß er erst nach Verabreichen der Spritze vom Asthma- Leiden des Mannes erfahren habe. dpa

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