Tod eines Asylbewerbers in Dresden: Fünf Jahre Haft für den Täter
Zunächst war über ein fremdenfeindliches Motiv spekuliert worden. Dann stellte sich heraus, dass ein Landsmann den 20-Jährigen getötet hat.
Das Landgericht Dresden sprach den Angeklagten am Freitag wegen Totschlags in einem minder schweren Fall schuldig. Mit dem Urteil blieb das Gericht drei Jahre unter dem von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafmaß.
Die Richter gingen von einer Notwehrsituation aus. Allerdings spreche für den Tötungsvorsatz, dass dem 27-Jährigen wohl durchaus klar gewesen sei, ein Messer in der Hand zu halten. Er hat laut Richterin Birgit Wiegand mehrfach und mit „Wucht“ in den Hals- und Brustbereich gestoßen.
Der Beschuldigte, der wie das 20 Jahre alte Opfer aus Eritrea stammt, hatte im Januar dieses Jahres nach einem Streit mit Khaled auf diesen eingestochen. Die Verteidiger hatten Freispruch gefordert und dies mit Notwehr begründet. Eine Woche hat die Verteidigung Zeit, in Revision zu gehen. „Wir denken darüber nach, die Entscheidung ist noch nicht getroffen“, sagte Verteidiger Andreas Boine.
Der Fall hatte zunächst als mögliche Tat von Rechtsextremisten Aufsehen erregt, ehe er sich als tödlicher Streit unter Landsleuten aufklärte.
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