Tod durch Brechmittel: Zwei falsche Freisprüche
Der Tod des Afrikaners Laye Condé nach der Verabreichung eines Brechmittels 2004 beschäftigt jetzt zum dritten Mal das Bremer Landgericht.
BREMEN taz | Erneut muss sich seit Dienstag der ehemalige Polizeiarzt vorm Landgericht Bremen verantworten, der dem aus Sierra Leone stammenden Laye Condé im Dezember 2004 so lange Brechmittel und Wasser eingeflößt hatte, bis er bewusstlos war. Die „Exkorporation“ sollte den Mann zum Erbrechen verschluckter Drogen bringen.
Während der Prozedur fiel Condé ins Koma und starb einige Tage darauf im Krankenhaus. „Tod durch Ertrinken“, diagnostizierten die Ärzte – das Wasser, das ihm der Arzt per Nasensonde eingeflößt hatte, war in Condés Lunge gelaufen.
In einem ersten Prozess wurde der Arzt 2008 freigesprochen, dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch wieder aufgehoben. Aber auch beim nächsten Prozess 2011 gab es einen Freispruch – und wieder beantragte die Anwältin von Condés Mutter, das Urteil aufzuheben und den Fall Laye Condé neu aufzurollen.
Sie hatte Erfolg: Als „fast grotesk falsch“ bezeichnete der Bundesgerichtshof den erneuten Freispruch und verwies den Fall im Juni vergangenen Jahres schließlich an eine andere Kammer des Bremer Landgerichts. Dort wird der Fall nun noch einmal neu verhandelt, und zum ersten Mal äußerte sich auch der Angeklagte. Der Tod von Laye Condé sei ihm sehr nahe gegangen, seine Ehe sei darüber zerbrochen, sagte er.
Brechmittel abgelehnt
Daneben wies er den Vorwurf, den mutmaßlichen Drogenhändler nur ungenügend untersucht zu haben, von sich. Er habe im Gegenteil die Brechmittelvergabe stets abgelehnt und seinen Vorgesetzten auch mehrfach, wenngleich ohne Erfolg darum gebeten, dies nicht tun zu müssen.
„Ich habe Condé ausführlich untersucht, um Kontraindikationen für diese Maßnahme auszuschließen, und keine gefunden. Deshalb hatte ich auch keine Entscheidungsfreiheit bezüglich der Exkorporation.“ Nachdem Condé ohnmächtig geworden sei, „hatte ich die Hoffnung, die Maßnahme beenden zu können, ohne dafür selbst rechtlich belangt werden zu können“.
Der hinzugezogene Notarzt habe ihm aber „leider“ erlaubt, mit der Brechmittelvergabe fortzufahren – und habe, nachdem Condé einen Atemstillstand erlitt, den Bewusstlosen nicht sofort intubiert. Elke Maleika, die Rechtsanwältin von Condés Mutter, sieht in diesen Aussagen hingegen Taktik: „Die Verteidigung versucht, dem Notarzt die Schuld für den Tod Condés zu geben.“
Nach Auffassung des BGH könnte der Fall als Körperverletzung mit Todesfolge bewertet werden, denn neben der damals noch üblichen Vergabe des Brechmittels Ipecacuanha traktierte der angeklagte Arzt Condé außerdem mit einem Spatel und einer Pinzette im Rachenraum, nachdem der nicht so „schwallartig“ erbrochen hatte wie erwünscht.
Nach dem Tod Condés entschied der Koalitionsausschuss der Bremer Landesregierung, zukünftig auf die zwangsweise Brechmittelvergabe zu verzichten. Ersetzt wurde sie durch die „Beweissicherungshaft“ gegen mutmaßliche Drogenhändler: In Gefängniszellen mit speziellen Toiletten sitzen die Verdächtigen, bis verschluckte Drogenpäckchen auf natürlichem Wege ausgeschieden werden.
Links lesen, Rechts bekämpfen
Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Krise bei VW
Massiver Gewinneinbruch bei Volkswagen
VW-Vorstand droht mit Werksschließungen
Musterknabe der Unsozialen Marktwirtschaft
Verfassungsgericht entscheidet
Kein persönlicher Anspruch auf höheres Bafög
Kamala Harris’ „Abschlussplädoyer“
Ihr bestes Argument
Zu viel Methan in der Atmosphäre
Rätsel um gefährliches Klimagas gelöst
Nahostkonflikt in der Literatur
Literarischer Israel-Boykott