Kommentar: Teure Abschreckung
■ Zur Asylunterkunft Nußhorn (S.22)
Das Asylbewerberleistungsgesetz sitzt tief in den Seelen der Sozialbeamten. Kaum jemand traut sich noch, Gelder für Flüchtlinge zu bewilligen. Die von der Politik stets beschworenen knappen Ressourcen, in deren Genuß die letzten der Gesellschaft offensichtlich nicht kommen sollen, nähren die latente Fremdenfeindlichkeit und damit die Bereitschaft, zuweilen sogar die ohnehin rigiden Bestimmungen des AsylbLg zu unterlaufen. Wie im Fall Akan oder, mit weniger gravierenden Folgen, in der Unterkunft Nußhorn.
An den Flüchtlingen wird gespart, koste es, was es wolle. Denn tatsächlich ist die von der Sozialbehörde in Nußhorn bis August finanzierte Vollverpflegung teurer als die Selbstversorgung der Flüchtlinge, erklärte Staatsrat Hoppensack im Juli und ergänzte: „Diese Form der Restriktion ist gewollt“, man wolle „keine Bedingungen schaffen, die Bremen für Flüchtlinge attraktiver machen“. Dasselbe Argument kennen wir von der Embrica Marcel, die weit teurer ist als eine übliche Flüchtlingsunterkunft. Geht es um Abschreckung, wird nicht gespart. Da werden Asylbewerber wegen einer vermeintlich falschen Altersangabe strafrechtlich verfolgt. Weil sie angeblich als Jugendliche den Staat mehr kosten denn als Erwachsene, wirft man ihnen Betrug vor und sozialschädliches Verhalten. Da wäre es nur logisch, auch die verschwenderische Sozialbehörde zu verklagen. Dora Hartmann
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