■ Teilgeständnis eines Angeklagten: Giftgas-Prozeß soll abgekürzt werden
Mönchengladbach (dpa) – Im Prozeß um die Lieferung von Giftgastechnik nach Libyen hat der Vorsitzende Richter gestern den Verteidigern der beiden angeklagten Unternehmer eine Absprache zur Abkürzung des Verfahrens angeboten. Wenn der Sachverhalt ausreichend geklärt werden könne, sei die Strafkammer des Landgerichts Mönchengladbach zu einer Verabredung über das Höchstmaß der Freiheitsstrafen bereit. Der Verteidiger des 56jährigen Managers Detlev C. erklärte sich zu einer solchen Absprache bereit, die Verteidiger des 44jährigen Udo B. baten um Bedenkzeit.
Zuvor hatte Detlev C. eingeräumt, gemeinsam mit dem Mitangeklagten zwischen 1991 und 1993 Schaltschränke und Siemens-Prozeßrechner über Belgien nach Libyen geliefert zu haben. Allerdings habe er über den Verwendungszweck der Bauteile nichts gewußt. Der Verdacht, daß es sich möglicherweise um eine illegale Kriegswaffenproduktion handeln könnte, sei ihm erst später gekommen.
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