Taschengeld in der Jugendhilfe: Kinder kämpfen für mehr Kohle
Jugendliche in Brandenburger Hilfseinrichtungen haben erfolgreich mehr Taschengeld gefordert. Doch es gibt noch mehr Verbesserungsbedarf.
Die Landesregierung hat auf Basis des Vorschlags „Empfehlungen für ein einheitliches Taschengeld“ erstellt und am Mittwoch in Potsdam vorgestellt. „Wichtig ist, dass das Geld zur freien Verfügung steht und nicht sanktioniert werden kann“, sagte Ernst. Einige Einrichtung etwa strichen wohl Taschengeld, wenn etwas zu Bruch gegangen sei, so die Ministerin. Das sei bei Kindern in Einrichtungen nicht zulässig, weil diese ohne Eltern fest auf das Taschengeld angewiesen seien und nicht zwischendurch mal ein paar Euro von den Großeltern zugesteckt bekämen, so Ernst.
Brandenburg ist das vorletzte Bundesland, das seinen Jugendämtern und Einrichtungen einheitliche Taschengeldempfehlungen gibt. Außer Mecklenburg-Vorpommern haben alle anderen Bundesländer schon entsprechende Regelungen eingeführt. In Berlin gibt es einheitliche Taschengeldregelungen laut Bildungsverwaltung seit über zehn Jahren.
Rechtlich verbindlich sind die Empfehlungen zwar nicht, Ernst deutete aber an, nachsteuern zu wollen, wenn diese nicht umgesetzt würden. Die für Brandenburg vorgeschlagene Taschengeldhöhe ist dabei fast deckungsgleich mit der in Berlin: Kinder unter 6 Jahren sollen monatlich 6 Euro bekommen, pro Jahr kommen proportional steigend im Schnitt 6 Euro dazu, sodass 17-Jährige 79 Euro bekommen, Volljährige in Betreuungsangeboten der Jugendhilfe 114,50 Euro.
„Nicht ernst genommen“
André Rohloff, 17 Jahre alt und Vorsitzender des selbst organisierten Jugendhilfe Landesrats, nannte bei der Vorstellung gleich die nächsten Ziele, mit denen sich der 2018 gewählte Rat beschäftigen wolle: „In Hilfsplangesprächen, wo halbjährlich mit dem Jugendamt und einer pädagogischen Bezugsperson über Ziele und Hilfsmaßnahmen gesprochen wird, werden die Kinder und Jugendlichen zu oft nicht angehört und ernst genommen. Manchmal müssen sie bei den Gesprächen sogar rausgehen. Das wollen wir ändern.“
Ein weitere Ungerechtigkeit sei für viele Jugendliche die sogenannte 75-Prozent-Regelung: Wenn Jugendliche in Einrichtungen ihr Taschengeld mit einem Nebenjob aufbessern wollen, müssen sie den Großteil davon gleich wieder ans Jugendamt abgeben, so Rohloff. Bei einem Job auf 400-Euro-Basis gingen 300 Euro ans Jugendamt. Rohloff kann zwar verstehen, dass die Bewohner für einen Teil der Kosten von Jugendeinrichtungen aufkommen sollen, wenn sie können, aber: „Vielleicht kann man das Verhältnis umdrehen – sonst lohnt sich ein Zuverdienst nicht. Diese Regelung behindert die Selbstständigkeit.“
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