Tarifstreit der Erzieherinnen: Flächendeckend Kita-Streiks geplant
Schon ab Freitag könnten bundesweit vielerorts Kitas bestreikt werden. Ver.di fordert einen Gesundheitstarifvertrag für ErzieherInnen und baut auf das Verständnis der Eltern.
BERLIN taz | Am Donnerstag wird das Ergebnis der Urabstimmung von ErzieherInnen, SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen bekannt gegeben. Schon jetzt plant die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di Streiks unter anderem in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern.
"Ich gehe davon aus, dass die Mehrzahl der Kolleginnen für den Streik ist", zeigt sich Martina Sönnichsen von Ver.di zuversichtlich. 75 Prozent der Stimmen müssen für einen Streik abgegeben werden. Der von der Gewerkschaft seit 6. Mai laufende Warnstreik habe bewiesen, wie groß die Entschlossenheit sei, für bessere Arbeitsbedingungen zu kämpfen: Statt der erwarteten 14.000 gingen mehr als 19.000 Beschäftigte auf die Straße.
Ver.di und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) verlangen von der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (KVA) den Abschluss eines Gesundheitstarifvertrags für die rund 220.000 Arbeitnehmer der Erziehungs- und Sozialdienste.
Die Zustände in den Kitas sind besorgniserregend: Laut einer Ver.di-Umfrage habe nur 13 Prozent der Erzieherinnen während oder nach dem Arbeitstag keine gesundheitlichen Probleme. Kopf- und Rückenschmerzen und Gehörschädigungen gehören zu den häufigsten Beschwerden. Geht es nach den Gewerkschaften, soll künftig einmal im Jahr überprüft werden, wie hoch die Belastungen sind, um darauf reagieren zu können.
Doch die Arbeitgeber, so Sönnichsen, setzten auf Verzögerung. Seit Januar sei man im Gespräch, bis Ende April habe sich die KVA nicht in der Lage gesehen, inhaltlich Stellung zu nehmen. Ver.di erklärte die Gespräche am 30. April für gescheitert, derzeit gibt es keinen neuen Verhandlungstermin.
Ein Bürgertelefon von Ver.di soll in den nächsten Tagen darüber informieren, welche Kitas ab wann geschlossen sein werden. Finden Eltern im privaten Umfeld keine Betreuungsmöglichkeit, kann Mutter oder Va- ter der Arbeit fernbleiben. Dem Arbeitgeber muss eine schriftliche Bestätigung der geschlossenen Kita vorgelegt werden. Dann gibt es in den meisten Fällen einen Vergütungsanspruch in voller Höhe, aller- dings nur für einige Tage.
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