TTIP und regionale Lebensmittel: Dammbruch in der Regierung

Niedrigere Standards durch Freihandelsabkommen: Bundesminister Schmidt hält Kennzeichnungspflicht für verzichtbar.

Herrenlose Würste unbekannter Herkunft in einer Markthalle in Rotterdam Bild: imago/jochen tack

BERLIN taz | Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) hat in einem Interview zum geplanten EU-Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) die Katze aus dem Sack gelassen: „Seine Äußerungen in puncto Regionalkennzeichnung von Lebensmitteln zeigen: Die sogenannten Standards bei einem wichtigen Thema wie Transparenz und Herkunftskennzeichung bleiben nicht aufrechterhalten“, sagte Thilo Bode, Geschäftsführer der Verbraucherorganisation Foodwatch, am Montag der taz. Bei TTIP werde darüber verhandelt, die Regeln anzugleichen, „und da muss natürlich jede Seite nachgeben. Schmidt ist hier extrem offen.“

Zuvor hatte der CSU-Politiker sich erstmals bereit erklärt, die gesetzlich geschützte Herkunftskennzeichung regionaler Spezialitäten für TTIP zu opfern. „Wenn wir die Chancen eines freien Handels mit dem riesigen amerikanischen Markt nutzen wollen, können wir nicht mehr jede Wurst und jeden Käse als Spezialität schützen“, zitierte ihn der Spiegel. Die geltenden EU-Regeln für regionale Lebensmittel seien „sehr bürokratisch“.

„Die EU schützt auch solche Spezialitäten, deren Grundstoffe längst nicht mehr nur in ihren Heimatregionen hergestellt werden“, womit er offenbar das blaue EU-Siegel „geschützte geographische Angabe“ (g.g.A.) meinte.

Das trägt zum Beispiel der Schwarzwälder Schinken, dessen Fleisch auch aus dänischen Massenställen kommen darf, wenn es nur im Schwarzwald wie vorgeschrieben verarbeitet wird. Bisher hatte Schmidt immer versprochen, dass die europäischen Lebensmittelstandards „nicht verhandelbar“ seien.

Unglaubwürdiges Dementi

Zwar ruderte der Minister nach Veröffentlichung des Spiegel-Interviews zurück. „Er rüttelt da nicht an den Herkunftsbezeichnungen“, sagte sein Vizesprecher Christian Fronczak der taz. Die Regeln müssten nur einheitlich angewendet werden. Doch diesem Dementi glaubt kaum ein Kritiker. Denn Schmidt behauptet ja nicht, dass er falsch zitiert worden sei, und es ist unwahrscheinlich, dass die Spindoktoren eines Bundesministeriums derart brisante Äußerungen aus Versehen lancieren. Und selbst während seines Dementis betonte Fronczak, die geschützten geografischen Angaben führten „zu Missverständnissen“ bei Verbrauchern.

Tatsächlich verwirren die g.g.A. viele Verbraucher: Viele Konsumenten, die „Schwarzwälder Schinken“ hören, denken, die Schweine kämen aus der Region. „Diese Missverständnisse müssen europaweit ausgeräumt werden, damit wir auf einheitlicher Ebene mit den Amerikanern verhandeln können“, so Fronczak.

Foodwatch-Chef Bode würde den g.g.A. keine Träne nachweinen. „Bei uns könnte der Schwarzwälder Schinken schon jetzt aus Neuseeland kommen“, kritisiert er. Es sei zu begrüßen, dass Schmidt nun erstmals zugebe, dass die aktuelle Herkunftskennzeichnung nichts tauge.

„Die größte Gefahr ist aber, dass schlechte Standards eingefroren und die Verbesserung von Standards verhindert werden.“ Angesichts der starken Lobby der Lebensmittelindustrie in den USA und der EU sei es wahrscheinlich, dass das Abkommen beispielsweise eine von Foodwatch geforderte verbindliche Herkunftskennzeichnung der wichtigsten Zutaten blockiere. „Wir machen Fortschritte bei gesellschaftspolitischen Standards abhängig von der Zustimmung eines Handelspartners“, warnt Bode.

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