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TBB begrüßt Mehmet-Urteil

Als historische Entscheidung für das Einwanderungsland Deutschland hat der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Aufenthaltsrecht des jugendlichen Serienstraftäters „Mehmet“ begrüßt. In Deutschland aufgewachsene „Inländer ohne deutsche Staatsangehörigkeit“ dürften nicht länger als „Ausländer“ bezeichnet und behandelt werden, forderte der TBB am Mittwoch. Das Gericht hatte am Dienstag entschieden, dass der 1998 nach über 60 Straftaten abgeschobene „Mehmet“ nach Deutschland zurückkehren darf. AFP