■ Surfbrett: Nachilfeunterricht für Münchner Richter
Auch Ulrich Sieber, der Hauptverteidiger des verurteilten ehemaligen CompuServe-Geschäftsführers Felix Somm, hat einen Kommentar zu den schriftlichen Urteilsgründen des Münchener Amtsgerichts veröffentlicht. Der Text ist unter www.beck.de/mmr abrufbar und Pflichtlektüre. Der Fall Somm sei eine „Weichenstellung“ für die Entwicklung der Kommunikations- und Informationstechnik in Deutschland, schreibt Sieber. Sogar die Bonner Regierung atmete auf, käme er mit seinen Argumenten bei der Berufungsinstanz durch. Noch schöner wäre, wenn das, was Sieber aus dem Informations- und Kommunikationsdienstegesetz herausliest, dort ebenso eindeutig formuliert wäre. niklaus@taz.de
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