: Süssmuth notfalls mit Seuchenrecht
Bonn (dpa) - Gesundheitsministerin Süssmuth (CDU) hat sich in bestimmten Fällen für seuchenrechtliche Maßnahmen bei HIV– Infizierten ausgesprochen. Diese Maßnahmen sollten getroffen werden, wenn sich einzelne „unbelehrbar und rücksichtslos“ zeigten. Süssmuth verwies auf die Koalitionsvereinbarung, die allerdings vorsehe, daß Aufklärung Vorrang vor seuchenrechtlichen Maßnahmen habe. Bisher habe es in der Bundesrepublik keine Internierung eines Infizierten auf Grundlage des Seuchenrechtes gegeben. Mittlerweile seien 1,8 Millionen Blutproben des Roten Kreuzes untersucht worden, die Infektionsrate habe 0,002 Prozent betragen. Bei der Bundeswehr seien 171.000 Soldaten freiwillig getestet worden. Dabei seien 105 HIV– Infektionen festgestellt worden. Durch die seit Oktober geltende Laborberichtspflicht wisse man, daß es in der Bundesrepublik bisher 1.848 Aids–Kranke und rund 16.000 Aids–Infizierte gebe.
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