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SüdwesterReine Farbenlehre

Das Bundespatentgericht muss noch einmal neu entscheiden, ob das typische Nivea-Blau allein von der Hamburger Firma Beiersdorf verwendet werden darf. Der Konkurrent Unilever hatte dagegen erfolgreich geklagt: Um einen Markenschutz zu rechtfertigen, müssten drei Viertel der Befragten an Nivea denken, wenn sie die Farbe sähen, und nicht den Himmel oder die Preußen. Das sei ein bisschen streng, fand der Bundesgerichtshof. In einer Umfrage hatte nur jeder Zweite bei dem Dunkelblau an Schorf und spröde Haut gedacht. Aber Beiersdorf glaubt ja selbst nicht an ihre Farbe – jedenfalls nicht bei neuen Produkten.

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