Laut eines Berichts bereitet der Verfassungsschutz die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ vor. Kein Wunder – die Partei dreht seit Jahren völlig frei.
Die Berichterstattung der „SZ“ über die antisemitische Flugblattaffäre des bayrischen Ministers Hubert Aiwanger war zulässig. Die Presse darf nicht kuschen.
Das Landgericht Frankfurt erklärt einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ über Till Lindemann für zulässig. Damit stärkt es Recherchen zu #metoo-Fällen.
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