Subventionen (6): Der Sparerfreibetrag
Zinsen steuerfrei kassieren
Bürger und Firmen bekommen vom Staat jedes Jahr Steuervergünstigungen von 127 Milliarden Euro. Zu viel, meinen die Ministerpräsidenten Koch (CDU) und Steinbrück (SPD). Sie wollen bis 2006 10,5 Milliarden Euro einsparen. In dieser Serie erklärt die taz, wem es an den Geldbeutel geht – und wem nicht.
Der Sparerfreibetrag wurde 1975 eingeführt und betrug damals 300 D-Mark. Bis zu dieser Höhe waren Zinsen und Kapitaleinkünfte steuerfrei. Mit dem Freibetrag sollten vor allem Kleinsparer entlastet werden. Denn Zins- und Kapitalertragssteuer sind besonders bitter, wenn die Zinsen nach Steuerabzug nicht einmal mehr die Inflation ausgleichen können.
Im letzten Jahr kostete der Sparerfreibetrag den Staat rund 2,5 Milliarden Euro. Obwohl die Experten darüber streiten, ob er überhaupt als Subvention gilt, haben die Ministerpräsidenten auch hier den Rotstift angesetzt. Insgesamt wollen sie 240 Millionen einsparen.
Momentan liegt der Sparerfreibetrag bei 1.550 Euro. Zusätzlich kann eine Werbekostenpauschale auf Kapitaleinkünfte von 51 Euro geltend gemacht werden. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag und auch Kinder können den Sparerfreibetrag beanspruchen.
Koch und Steinbrück wollen jetzt den Freibetrag schrittweise auf 1.370 Euro senken. Zinserträge müssen dann früher versteuert werden und auf den Fiskus wartet mehr Arbeit. Setzt man einen durchschnittlichen Zinssatz von 2,5 Prozent voraus, bleiben jedoch selbst bei einem Kapitalvermögen von 50.000 Euro die Zinserträge noch steuerfrei. NICOLE MESSMER
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