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Subvention für kaputte HaushaltsgeräteReparieren und absetzen

Gut gegen das Wegschmeißen: Das Umweltbundesamt schlägt vor, dass die Instandsetzung von Haushaltsgeräten steuerlich stärker begünstigt wird.

Die müssen vielleicht auch mal repariert werden: Waschmaschinen auf einer Messe in Berlin 2017 Foto: reuters

Berlin taz | Wasch- oder Spülmaschine kaputt? Die Reparatur kann locker ein paar Hunderter kosten. Diese waren bislang sogar steuerlich absetzbar. Aber nur, wenn der Handwerker das Gerät zu Hause wieder instand setzt.

Um Reparieren statt Wegwerfen zu fördern, stellte das Umweltbundesamt (UBA) – pünktlich zum Auftakt der 8. Europäischen Woche der Abfallvermeidung – eine neue Idee vor. Auch Reparaturen außerhalb des Haushalts – wenn also beispielsweise der Handwerker die Spülmaschine zur Reparatur mitnimmt – sollen künftig steuerlich abgesetzt werden können. Das ist Teil einer 7-Punkte-Strategie gegen Obsoleszenz, die verkürzte Lebensdauer von Produkten.

Gegen das vorschnelles Kaputt­gehen von Produkten schlägt das UBA neben steuerlichen Instrumenten auch ein reparaturfreundliches Produktdesign, verpflichtende Garantieangaben sowie Angaben zu Reparierbarkeit, Reparaturservices und Verfügbarkeit von Ersatzteilen beispielsweise bei Elektronikgeräten vor. „Wir müssen Wege finden, die Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten zu verlängern“, sagte UBA-Kreislaufwirtschafts-Expertin Bettina Rechenberg in Berlin.

Derzeit können Zu-Hause-Reparaturen bereits steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie der Erhaltung, Renovierung oder Modernisierung dienen – Verschönern reicht nicht. Absetzbar ist auch nur der Anteil der Kosten für den Arbeitseinsatz, also Lohn oder Anfahrt – die Materialkosten nicht.

Konjunktur ankurbeln

Steuermindernd geltend gemacht werden können derzeit 20 Prozent der Kosten – bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro im Jahr. Diese Grenze gilt seit Anfang 2009. Davor war sie nur halb so hoch. Die damalige Regierung hob sie an, weil sie die Schwarzarbeit bekämpfen und die Konjunktur ankurbeln wollte.

Eine ähnliche Wirkung hätte vielleicht auch der UBA-Plan für die Handwerkerbranche – allerdings wäre er nachteilig für Handel und Produktion der Geräte, die vielfach allerdings nicht mehr in Deutschland stattfindet. Kurze Produktlebensdauern und kurze Nutzung seien eine gravierende Belastung für die Umwelt, sagte Rechenberg. Ein krasses Beispiel ist laut UBA das neue Iphone, bei dem nicht mal mehr die Glasscheibe über dem Display ausgetauscht werden kann.

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2 Kommentare

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  • Der Ansatz ist sehr löblich. Am wichtigsten wäre es aber, für Geräte wie Waschmaschinen, Geschirrspüler für eine Verlängerung der Lebensdauer zu sorgen (Garantiezeiten hochzusetzen, normierte Tests über eine bestimmte Nutzungsdauer und Nutzungsintensität, deren Ergebnisse analog dem Energielabel ausgewiesen werden müssen, quasi ein Haltbarkeitslabel, ebenso könnte man die Wartungs- und Reparaturfreundlichkeit in einem Label ausweisen).

     

    Eine Waschmaschine von 333,- EUR ist derzeit ein Wegwerfartikel. Da tauscht man (wenn man es nicht selbst kann) nicht einmal mehr die Motorkohlen. Mit den Zusatzinformationen denkt der ein oder andere Kunde, sowie der Hersteller vielleicht nochmal neu nach, da man nicht nur auf den Preis schaut.