Stufenplan fürs Sorgerecht: Schweigt Mutti, darf Papi mitentscheiden

Die Justizministerin schlägt einen Stufenplan vor, um das Sorgerecht für uneheliche Kinder zur regeln. Bisher hatte die Mutter ein gesetzliches Veto-Recht.

Die Union lehnt jeden "gesetzlichen Automatismus" für ein gemeinsames Sorgerecht ab. Bild: dpa

KARLSRUHE taz | Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat der Union ein "Kompromissangebot" gemacht. Das Sorgerecht bei nichtehelichen Kindern soll künftig nach einem Drei-Stufen-Plan festgestellt werden, den die Ministerin jetzt vor Journalisten in Karlsruhe vorstellte.

Direkt nach der Geburt, so die erste Stufe, soll das alleinige Sorgerecht bei der unehelichen Mutter liegen. Ist aber der Vater bekannt und wünscht er ein gemeinsames Sorgerecht, so hat die Frau acht Wochen Zeit, dem zu widersprechen (zweite Stufe). Reagiert sie nicht, haben Vater und Mutter das gemeinsame Sorgerecht für das Kind. Widerspricht die Mutter, entscheidet in der dritten Stufe auf Klage des Vaters das Familiengericht.

Ursprünglich wollte die Ministerin in der ersten Stufe erst mal das gemeinsame Sorgerecht vorsehen. Doch nun kam sie der Union entgegen: Bei uninteressierten Vätern muss die Mutter nicht aktiv werden, um das alleinige Sorgerecht zu erhalten. Wenn der Vater jedoch Verantwortung übernehmen will und die Mutter dagegen ist, muss sie ausdrücklich widersprechen.

Die Union lehnt aber jeden "gesetzlichen Automatismus" zugunsten eines gemeinsamen Sorgerechts ab, erklärte die zuständige CDU-Abgeordnete Ute Granold gestern auf Nachfrage der taz. Nach Ansicht der CDU/CSU muss der Vater aktiv werden und das Familiengericht anrufen, wenn die Mutter einfach schweigt.

Bisher hatte die Mutter ein gesetzliches Veto-Recht. Gegen ihren Willen konnte ein nichtehelicher Vater kein gemeinsames Sorgerecht erhalten. Diese Rechtslage wurde jedoch sowohl vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als auch vom Bundesverfassungsgericht beanstandet.

Als Grundziel der Reform sind sich Union und FDP nun einig, dass die gemeinsame Sorge für nichteheliche Kinder künftig der Regelfall sein soll. In einem Gerichtsverfahren müsste die Mutter also auf jeden Fall belegen, warum die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl schadet.

Nach einer einstweiligen Anordnung des Verfassungsgerichts können nichteheliche Väter bereits seit August gerichtlich die gemeinsame Sorge erstreiten, wenn es dem Kindeswohl dient. Das Sorgerecht betrifft grundlegende Entscheidungen im Leben eines Kindes wie den Wohnort, die Schulwahl oder größere Operationen. Ein Umgangsrecht haben nichteheliche Väter auch ohne Sorgerecht.

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