Studiengebühren überall abgeschafft: Niedersachsen jetzt wieder im Trend
Als letztes Bundesland hat sich Niedersachsen von Studiengebühren verabschiedet. Doch Studierende und Professoren sind unzufrieden.
BERLIN taz | Der niedersächsische Landtag hat am Dienstag mit knapper Mehrheit die Abschaffung von Studiengebühren beschlossen und den Hochschulen versprochen, die Ausfälle zu kompensieren. Doch weder Professoren und Studierende sind wirklich glücklich.
„Der Regierungsbeschluss verdeckt, dass trotz der Abschaffung weiterhin Kosten für Studierende entstehen“, sagt Oliver Tessenow, Sprecher des Asta an der Uni Hannover, der taz. Es würden weiterhin Gebühren für Langzeitstudierende erhoben. Außerdem müssten alle Studierenden zu Semesterbeginn ihren Verwaltungskostenbeitrag entrichten. „Wir fordern die Abschaffung aller Kosten“, sagt Tessenow.
Jürgen Hesselbach, Präsident der TU Braunschweig und Vorsitzender der Landeshochschulkonferenz Niedersachsen, lobt zwar, dass dass das Land für die nächsten Jahre eine Kompensation zugesagt habe: „Doch das Problem der schlechten Finanzsituation an den Universitäten bleibt weiterhin bestehen", sagte Hesselbach der taz. Den Hochschulen fehle Geld, um ihre Infrastruktur zu verbessern.
Mit dem Landtagsbeschluss in Hannover geht eine Ära vorläufig zu Ende. Als letztes Bundesland hebt Niedersachsen die Bezahlschranke zu den Hochschulen. Zuvor hatten Hamburg und Bayern Studiengebühren wieder abgeschafft.
Die Landesregierung löst mit der Abschaffung der Semesterbeiträge zum kommenden Wintersemester ein länger angekündigtes Wahlversprechen ein. Seit Sommer 2007 müssen niedersächsische Studierende 500 pro Semester zahlen. Die damalige CDU-geführte Landesregierung hatte die Beiträge eingeführt, um die chronisch unterfinanzierten Hochschulen zu entlasten.
Die rot-grüne Regierung hat den 21 Hochschulen jetzt zugesichert, ihnen die Gebührensumme in Höhe von 120 Millionen Euro pro Jahr aus dem Landessäckel zu erstatten. Das Geld wird den Hochschulen bis 2018 überwiesen.
Langzeitstudenten werden weiterhin zur Kasse gebeten, wenn auch in geringerem Umfang als zuvor. Studierende, die die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überschreiten, müssen demnach in Zukunft nicht mehr 600 bis 800 Euro, sondern 500 pro Semester aufbringen.
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