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Stromwechsel möglich

■ Wirtschaftsverbände einigen sich über Durchleitungsregeln für Haushaltskunden

Berlin (taz) – Die Hindernisse für einen Wechsel des Stromversorgers sind ausgeräumt. Nach zähen Verhandlungen haben sich die Verbände der Stromwirtschaft jetzt auf Regeln für die Stromdurchleitung an Privatkunden geeinigt. Sie sollen Anfang November veröffentlicht werden. Damit können sich Stromanbieter, die bislang die Durchleitung für jeden Kunden einzeln mit dem Netzbetreiber aushandeln mussten, nun auf Standardverträge berufen.

Das hat zur Folge, dass kein Netzbetreiber mehr anderen Anbietern die Durchleitung untersagen oder durch willkürliche Tarife vermiesen kann. Jeder Haushalt kann sich damit fortan Strom von einem beliebigen Anbieter bestellen, ohne dass etwa ein neuer Stromzähler notwendig wird. Besonders die Anbieter von Ökostrom hatten auf eine eindeutige Regelung gedrängt, weil sie als Marktneulinge logischerweise keine eigenen Netze besitzen.

Die Verbände der Stromwirtschaft kamen mit der Einigung dem Wirtschaftsministerium zuvor, das für den Fall einer fortgesetzten Blockade eine Verordnung angekündigt hatte.

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