: Stromdurchleitung neu und einfacher geregelt
Frankfurt/Main (dpa) – Die Durchleitung von Strom von einem Energieversorger zum nächsten und dann weiter zu den Kunden wurde gestern neu geregelt. Vertreter der Industrie und der Energiewirtschaft haben am Montag in Frankfurt eine neue so genannte Verbändevereinbarung zur Nutzung der Stromnetze unterzeichnet. Nach Angaben der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW) wird damit der Handel mit Strom deutlich einfacher. Künftig muss nicht mehr jede Lieferung einzeln berechnet werden. Es wird nach so genannten Leistungsprofilen abgerechnet – der Durchschnittsverbrauch eines Zweikinder- oder Rentnerhaushalts zum Beispiel. Dafür gibt es dann Pauschalgebühren für die Nutzung der fremden Netze. Ein paar verkomplizierende Details konnten die Stromversorger aber noch einbauen. So ist die Durchleitung zwar nicht mehr entfernungsabhängig. Deutschlands Hochspannungsnetze werden aber in zwei Zonen eingeteilt, Nord und Süd. Zone „Nord“ umfasst die Übertragungsnetze von Veag, PreussenElektra, VEW, HEW und Bewag; Zone „Süd“ die Gebiete von EnBW, RWE und Bayernwerk. Wer nach Saldierung Strom aus der anderen Handelszone bezieht, zahlt dafür zusätzlich ein Transportentgelt von 0,25 Pfennig je Kilowattstunde.
Für die ostdeutschen Veag gibt es wegen der Garantie für die Braunkohleförderung Sonderregeln. Die Regelung muss noch der Kartellbehörde in Berlin und dem EU-Wettbewerbskommissar Monti vorgelegt werden.
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