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Strom-Wettbewerb gehütet

Das Landgericht Kiel hat eine Hürde beim Wechsel des Stromversorgers aus dem Weg geschafft, teilte die Hamburger Firma Hansestrom mit. Demnach dürfen die Stadtwerke Quickborn von den BürgerInnen in ihrem Netzgebiet nicht verlangen, dass diese einen Netznutzungsvertrag abschließen, wenn sie zu einem anderen Stromversorger wechseln. Das hat das Gericht jetzt nach einer Klage von Hansestrom gegen die Stadtwerke entschieden (Az. 14 O 135/ 2000). Erst vorgestern hatte der Präsident des Bundeskartellamtes, Ulf Böge, angekündigt, ein Landeskartellamt werde in der Sache einen Musterprozess führen.

Das Landgericht sah die Wettbewerbschancen von Hansestrom durch die Praxis der Stadtwerke für geschmälert an. Denn während die Stadtwerke mit ihren Kunden einen Vertrag für Stromlieferung und Netz-Nutzung zugleich abschließen konnten, mussten die Hansestrom-Kunden für Strom und Netz Verträge mit zwei verschiedenen Partnern unterschreiben. Durch ein solches Ansinnen, so das Gericht, sinke die Wechselbereitschaft. Nach Angaben von Hansestrom beharrt zurzeit noch eine ganze Reihe von Netzbetreibern darauf, einen Netznutzungsvertrag mit dem Endkunden zu schließen und nicht mit dessen Stromversorger. knö

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