■ ABFALLVERBRENNUNG: Strengere Grenzwerte ab 1. Dezember
Bonn (dpa) — Am 1. Dezember gelten strengere Schadstoffgrenzwerte für die Abfallverbrennung. Auf eine entsprechende neue Verordnung hat Bundesumweltminister Klaus Töpfer (CDU) am Sonntag in Bonn hingewiesen. Die Grenzwerte werden gegenüber den Anforderungen der Technischen Anleitung (TA) Luft von 1986 teilweise um mehr als 50 Prozent gesenkt, so für Staub von 30 auf 10 und Chlorverbindungen von 50 auf 10 Milligramm pro Kubikmeter Abgas. Für die hochgiftigen Dioxine und Furane wird erstmals ein Grenzwert von 0,1 Nanogramm pro Kubikmeter Abgas festgeschrieben. Dies ist der zehnte Teil von einem Milliardstel Gramm. Die Verordnung gilt für neue Anlagen ohne Übergangsfrist. Alle anderen müssen nachgerüstet werden, wobei für entsprechend der TA Luft sanierte Anlagen eine Frist von sechs Jahren gilt. Die übrigen müssen zum 1. März 1994 auf modernsten Stand gebracht werden.
LAUSITZER SORBEN
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