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Streit ums Ausländerwahlrecht

Bonn (dpa/ap) - Die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Lieselotte Funcke, hat sich für die Einführung einer „eingeschränkten Doppel–Staatsbürgerschaft“ für in der BRD lebende Ausländer im Rahmen der Novellierung des Ausländerrechtes ausgesprochen. Frau Funcke warnte vor einer Überschätzung der Frage kommunales Wahlrecht: „Ich glaube, die Erwartungen der Ausländer an positive Auswirkungen aus einem möglichen Wahlrecht sind zu hoch.“ Vordringlicher sei eine Klärung anderer gesetzlichen Regelungen. So sei die herrschende Rechtsunsicherheit beim Familiennachzug „dringend abhilfebedürftig“. Staatssekretär Horst Waffenschmidt vom Bundesinnenministerium hat indes eingeräumt, daß bei der Ablehnung des kommunalen Wahlrechts für Ausländer außer verfassungsrechtlichen Gründen auch politische Motive eine Rolle spielen. In einem Interview des Hamburger Radio 107 sagte Waffenschmidt, bei der Bildung von Ausländerparteien könne es zur Verfolgung nationalitätsbezogener und damit integrationshemmender Interessen kommen. Man könne auch nicht ausschließen, daß politische Streitigkeiten aus den Heimatstaaten und Konflikte zwischen Ausländergruppen in die deutschen Rathäuser hineingetragen würden. Schließlich dürfe auch die Gefahr der politischen Radikalisierung nicht außer acht gelassen werden. Waffenschmidt gab auch zu bedenken, daß das Interesse der Ausländer an einer vollen Integration weitgehend entfallen würde, wenn man ihnen einseitig das Wahlrecht zugestehe, ohne sie in die Pflichten eines deutschen Staatsbürgers einzubeziehen.

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