Streit um kirchliches Arbeitsrecht: Vergebliches Friedensangebot
Die evangelische Kirche will auf ihrer Synode ein neues Arbeitsrecht beschließen und die Gewerkschaften einbinden. Ver.di lehnt dankend ab.
BERLIN taz | Es war als Befreiungsschlag gedacht: Auf ihrer Synode in Düsseldorf will die evangelische Kirche (EKD) spätestens am Mittwoch ein neues Arbeitsrecht beschließen – und damit den Streit mit den Gewerkschaften, allen voran Ver.di, beilegen. Doch dieser Wunsch wird wohl unerfüllt bleiben.
Bereits am Sonntag war ein neues „Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz“ (ARGG) in das Plenum der Synode eingebracht worden – begleitet von einer Protestaktion kirchlicher Beschäftigter. Die Kirche steht seit längerer Zeit wegen niedriger Entlohnung in Krankenhäusern oder Pflegeheimen in der Kritik. Streiks, Betriebsräte oder Tarifverträge sind unter dem Kirchendach verboten. Stattdessen sollen Dienstgeber und -nehmer einvernehmlich, so die Theorie, in einem „dritten Weg“ über Arbeitsbedingungen verhandeln.
Der Streit darüber führte 2012 bis vor das Bundesarbeitsgericht. Das entschied im November, das kirchliche Arbeitsrecht sei nur zulässig, wenn Gewerkschaften in einem Mindestmaß in die Aushandlung von Arbeitsbedingungen eingebunden sind und einzelne Einrichtungen von vereinbarten Lohnstandards nicht eigenmächtig nach unten abweichen können.
Das neue ARGG schließt Streiks auch weiterhin aus. Allerdings sollen Gewerkschaften künftig Zutritt zu kirchlichen Einrichtungen erhalten, um dort für ihr Anliegen werben zu können. Und in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen, in denen Dienstgeber und Dienstnehmer miteinander verhandeln, „sollen den Gewerkschaften künftig in der Regel mindestens die Hälfte der Sitze zustehen“, sagt Detlef Fey, Arbeitsrechtler der EKD.
Doch „im Regelfall“ heißt eben: Auch andere Wege sind möglich. So müssen sich die Gewerkschaften gegebenenfalls ihre Sitze mit Mitarbeitervertretern teilen – für Ver.di inakzeptabel, da solche Verbände keine Gewerkschaften im eigentlichen Sinne seien und keine tarifliche Regelungskompetenz hätten.
Ver.di will sich nicht ausschließen lassen
Wird sich die Arbeitsrechtliche Kommission nicht einig, sieht das neue ARGG eine verbindliche Schlichtung vor. Doch auch für den Fall, dass die Gewerkschaften die Kommission oder den Schlichtungsausschuss boykottieren, hat die Kirche vorgesorgt. So können die Dienstgeber zusammen mit dem Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses auch ohne die Arbeitnehmervertreter ein verbindliches Ergebnis festlegen.
Für Ver.di ist „diese Zwangsschlichtung nicht akzeptabel. Denn die Kirche hat dabei immer das letzte Wort“, sagt Ver.di-Sprecher Jan Jurczyk. Seine Organisation pocht auf das volle weltliche Arbeitsrecht inklusive der Möglichkeit zu streiken und hat bereits Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Fey geht jedoch davon aus, dass das neue ARGG ohne allzu große Änderungen von der Synode angenommen wird.
Die wählte am Sonntagabend die ehemalige FDP-Politikerin Irmgard Schwaetzer zur neuen Präses und Nachfolgerin der Grüne-Fraktionsvorsitzenden Katrin Göring-Eckardt. Der frühere bayerische Ministerpräsident Günter Beckstein (CSU) war in zwei Wahlgängen mit seiner Kandidatur gescheitert. Er hatte gefordert, die Kirche müsse „frommer“ werden. Beckstein ist in der EKD auch wegen seiner Hardliner-Position in Flüchtlingsfragen umstritten, die er als Ministerpräsident vertrat.
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