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Streit um den AbfallKommunen dürfen ihren Müll behalten

Im Altpapierkrieg entscheidet das Bundesverwaltungsgericht zu Gunsten der Kommunen. Jetzt geht es um die gesetzliche Neuregelung der Abfallverwertung.

Begehrter Abfall: Der Streit um die kommunale Müllentsorgung geht in die entscheidende Runde. Bild: ap

BERLIN taz | Der Streit ums Altpapier geht in die entscheidende Runde. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig am Donnerstag den Kommunen das Recht zugestanden hatte, privaten Entsorgern das Sammeln von Altpapier zu untersagen, geht es jetzt um die gesetzliche Neuregelung der Abfallverwertung. Das fünfzehn Jahre alte "Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz" soll im kommenden Jahr novelliert werden.

Bislang waren die Kommunen zwar dafür verantwortlich, dass der Abfall privater Haushalte abgeholt und wiederverwertet beziehungsweise beseitigt wurde. Das bestehende Gesetz erlaubte es aber bislang, dass auch private Entsorgungsfirmen wiederverwertbaren Müll abholen konnten. Während der Hochpreiszeiten etwa für Altpapier, als die Tonne 80 bis 100 Euro einbrachte, war das ein lukratives Geschäft. Dem hat das BVG nun einen Riegel vorgeschoben. "Private Haushaltungen" hätten ihren Hausmüll "einschließlich seiner verwertbaren Bestandteile grundsätzlich den kommunalen Betrieben zu überlassen", entschied das Gericht.

Für Norbert Portz, Umweltexperte beim Deutschen Städte- und Gemeindebund, sind diese Auswirkungen klar: "Der einseitige Zugriff der Gewerbetreibenden auf das Altpapier hat zu Gebührenerhöhungen in der Abfallbeseitigung geführt", sagte er. Während die Kommunen verpflichtet seien, den Hausmüll zu entsorgen, hätten sich die Privatunternehmen den Müll herausgepickt, der sich gut weiterverkaufen lässt. Das Urteil des Leipziger Gerichts sei deshalb sehr begrüßenswert. Portz schlägt vor, dass die Kommunen die Altpapiersammlung ausschreiben sollen. Das sei fair und mittelstandsfreundlich. Er forderte, dass bei der anstehenden Neuformulierung des Kreislaufgesetzes die "klare Stützung der kommunalen Entsorgungshoheit", die die Leipziger Richter in ihrem Grundsatzurteil bewirkt hätten, auf anderen wiederverwertbaren Abfall übertragen wird.

Das sieht die Branche der privaten Entsorgungsunternehmen anders: Das neue Gesetz müsse entscheiden, wen der Staat durch geeignete Rahmenbedingungen in die Lage versetze, die Industrie mit Rohstoffen zu versorgen. "Diese Aufgabe ist definitiv nicht Sache öffentlicher Körperschaften, sondern der freien Wirtschaft", sagte Karsten Hintzmann vom Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft. Er glaubt, dass in einem komplexen Rohstoffmarkt Unternehmen ihre Prozesse, Preise und Qualitäten nur unter dem Druck des Wettbewerbs verbessern.

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