Streit um Wasserpreise in Berlin: Krasser Wasserschaden

Das Bundeskartellamt verdonnert die Berliner Wasserbetriebe erneut zu einer Preissenkung. Die soll jetzt noch größer ausfallen.

Ist in Berlin immer noch viel zu teuer: Wasser. Bild: dpa

Das ging nach hinten los: Mit ihrem Widerstand gegen eine Abmahnung durch das Bundeskartellamt haben die Berliner Wasserbetriebe eine neuerliche Abmahnung provoziert. Jetzt sollen die Wasserpreise noch stärker sinken.

Im Dezember hatte das Bundeskartellamt die Wasserbetriebe aufgefordert, die Preise um 19 Prozent zu senken. Die Berliner sollten dadurch in den kommenden Jahren um 205 Millionen Euro entlastet werden. Dagegen legten die Wasserbetriebe Widerspruch ein – und erreichten das Gegenteil: In einer am Montag veröffentlichten zweiten Abmahnung kommt das Kartellamt nun zu dem Schluss, der abgabenbereinigte Wasserpreis müsse noch in diesem Jahr um 21 Prozent sinken. Bis 2015 sollen die Berliner um 292 Millionen Euro entlastet werden.

Die Wasserbetriebe hatten in ihrer Stellungnahme unter anderem darauf hingewiesen, dass die vom Kartellamt zum Vergleich herangezogenen Wasserbetriebe in Hamburg und München ihre Preise inzwischen erhöht hätten. Die Nachermittlungen des Kartellamts zeigten jedoch, dass die Preise dort nicht erhöht, sondern teilweise sogar gesenkt wurden.

Kartellamts-Präsident Andreas Mundt bezeichnete gestern die Wasserversorgung als eines der letzten großen Monopole in Deutschland. „Das Verfahren zeigt, wie wichtig eine effektive Kontrolle der Kartellbehörden in diesem Bereich ist.“

Letzte Frist: 29. April

Die Wasserbetriebe haben nun bis zum 29. April Zeit für eine weitere Stellungnahme. Danach kann das Kartellamt endgültig entscheiden. Die Wasserbetriebe haben bereits angekündigt, gegen eine Senkung der Preise zu klagen. In der ersten Instanz wäre das Oberlandesgericht Düsseldorf zuständig. Danach würde der Bundesgerichtshof entscheiden – erfahrungsgemäß in ungefähr drei Jahren. Das Kartellamt kann auch eine sofortige Preissenkung während der Dauer des Verfahrens anordnen.

Der schwarz-rote Senat von Eberhard Diepgen hatte 1999 einen Anteil von 49,9 Prozent an den Wasserbetrieben verkauft. Die privaten Miteigentümer – RWE und Veolia – zahlten 3,3 Milliarden DM und erhielten im Gegenzug eine Gewinngarantie, die über Landesgesetze und private Verträge abgesichert wurde. Seither stiegen die Preise deutlich. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes zahlte ein Durchschnittshaushalt in Berlin mit einem Wasserverbrauch von 80 Kubikmetern 555,52 Euro im Jahr 2010. Davon blieben den Wasserbetrieben 136 Euro als Gewinn.

Nach Ansicht des Bundeskartellamts verlangen die Wasserbetriebe diese hohen Preise missbräuchlich – also unter Ausnutzung ihrer Monopolstellung. Die Wasserbetriebe finden, das Bundeskartellamt sei überhaupt nicht zuständig. Sie verweisen darauf, dass sie sich bei ihrer Preisgestaltung an die Landesgesetze halten.

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs in einem anderen Fall dürfen Wasseranbieter sich jedoch „nur auf solche Kostenfaktoren berufen, die auch jedes andere Unternehmen in der Situation vorfinden würde“. Dazu zählt etwa die geologische Situation. „Außer Betracht“ bleiben müssen hingegen „auf die Struktur des betroffenen Versorgungsunternehmens zurückgehende Umstände“, so das Urteil. Eine hohes Renditeversprechen für die Eigentümer rechtfertigt also keine hohen Preise.

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