Streit um Vorratsdatenspeicherung: "Es ist die verdammte Pflicht der Politik"
Im Streit um die Vorratsdatenspeicherung wirft Hamburgs Bürgermeister Christoph Ahlhaus (CDU) der FDP vor, nur Ängste zu schüren. Er selber ist für schärfere Sicherheitsgesetze.
BERLIN/WIESBADEN dpa | Führende CDU-Politiker nutzen die Weihnachtszeit für einen neuen Vorstoß zur Einführung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. Angesichts der Terrorwarnungen sprach sich Hamburgs Bürgermeister Christoph Ahlhaus (CDU) für schärfere Sicherheitsgesetze aus.
"Da wird durch ein gezieltes Schüren von Ängsten verhindert, dass weitere wichtige Instrumente für unsere Sicherheitsbehörden realisiert werden können", sagte Ahlhaus. Das sei politisch unverantwortlich. "Das sage ich auch in Richtung des kleineren Koalitionspartners in der Bundesregierung", betonte er mit Blick auf die FDP, die eine Vorratsdatenspeicherung bislang ablehnt.
"Hier wird in meinen Augen leider aus politisch durchsichtigen Gründen unbegründet die Sorge ausgelöst, dass alle Menschen durchleuchtet werden und dass jedermann Zugriff auf die Daten hat", kritisierte Ahlhaus. Insgesamt sieht er die Sicherheitsbehörden gut gerüstet. Die schlimmen Ereignisse in Stockholm hätten gezeigt, wie schnell es auch in Deutschland zu einer Katastrophe kommen könnte.
"Deswegen ist es die verdammte Pflicht und Schuldigkeit der Politik, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Menschen zu schützen", sagte Ahlhaus. "Ich will keinen Polizeistaat, ich will auch keine allgemeine Hochrüstung." Aber es gebe durchaus Möglichkeiten, die Arbeit der Sicherheitsbehörden deutlich zu erleichtern - ohne dass es viel mehr Geld koste und ohne dass es zu einer zusätzlichen Belastung führe.
Auch Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) forderte von der Regierung einen neuen Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung. Im Zuge der Terrorabwehr brauche die Polizei dringend dieses Mittel, um die verdeckte Kommunikation zu überwachen. Er erwarte von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), dass sie im Januar oder Februar einen Entwurf vorlege.
Unterdessen hat der Vizepräsident des Bundesverfassungsgericht, Ferdinand Kirchhof, klargestellt, dass Karlsruhe die Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten nicht grundsätzlich untersagt hat. "Die Vorratsdatenspeicherung für sechs Monate kann unter strengen Voraussetzungen durchaus im Einklang mit dem Grundgesetz stehen; etwa wenn es um die Aufklärung besonders schwerer Straftaten oder um die Gefahrenabwehr geht", sagte er dem Hamburger Abendblatt.
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