Streit um Umckaloabo: Halber Sieg für Patentgegner

Das umstrittene Patent für die Herstellung von Umckaloabo wird widerrufen. Das bleibt aber zunächst in Kraft. Der Biopiraterie-Vorwurf war dabei nicht entscheidend.

Die Geranie: Mutter der südafrikanischen Kapland-Pelargonie, deren Wirkstoff in Umckaloabo enthalten ist. Bild: dpa

Das Patent des deutschen Pharmaunternehmens Schwabe auf die Herstellungsmethode für das Naturmedikament Umckaloabo ist am Dienstag nach zweitägigen Verhandlungen vollständig widerrufen worden. Das Europäische Patentamt in München begründete seine Entscheidung damit, dass das Herstellungsverfahren keine Erfindung von Schwabe sei und somit aus technischen Gründen nicht den Anforderungen des Patentrechts gerecht wird. Das Unternehmen kündigte an, Beschwerde gegen die Entscheidung einzureichen. Bis darüber entschieden ist, bleibt das Patent in Kraft.

Mariam Mayet vom Afrikanischen Zentrum für Biosicherheit (ACB) äußerte sich "sehr zufrieden" über das Urteil: "Es ist das erste Mal, dass afrikanische Gruppen ein Patent erfolgreich angefochten haben." Die Organisation aus Südafrika und die "Erklärung von Bern" hatten den Einspruch vor dem Patentamt erhoben (taz vom 25. Januar). Zudem hatten drei europäische Firmen gegen das Patent der Firma Schwabe geklagt.

Mit dieser Entscheidung ist das erste, im Mai 2008 begonnene Einspruchsverfahren beendet. Entscheidend für den Widerruf durch das Patentamt war das Argument, dass die Methode von Schwabe keine erfinderische Tätigkeit sei. Der Vorwurf, Schwabe habe sich traditionelles Wissen angeeignet und damit gegen die UN-Konvention zum Schutz der biologischen Vielfalt verstoßen, wurde zwar ausführlich diskutiert, sei aber nicht ausschlaggebend gewesen, erklärte Rainer Osterwalder, Sprecher des Europäischen Patentamtes. Es sei keine ausreichende Dokumentation über die traditionellen Anwendungen von den Einsprechenden vorgelegt worden. Die für die Herstellung von Umckaloabo benötigte Pelargonium-Pflanze stammt aus Südafrika. Aus der Wurzel der Heilpflanze wird ein Extrakt gewonnen, der zur Heilung von Atemwegserkrankungen angewendet wird.

Michael Frein vom Evangelischen Entwicklungsdienst (EED), der die Klage ebenfalls unterstützt hatte, spricht dennoch von einem "Sieg", wenn auch nur "auf der Ebene des Patentrechts". Der Marketingleiter des Unternehmens Schwabe, Traugott Ullrich, bezeichnete die Entscheidung hingegen als "vorläufig" und kündigt an, Beschwerde einzulegen.

Die Beschwerdekammer ist die höchste und damit letzte Instanz des europäischen Patentamtes. Ob die Patent-Gegner den Einspruch weiterverfolgen können, ist unterdessen fraglich. "Für Nichtregierungsorganisationen und Gemeinden ist das ein enormer finanzieller Aufwand", sagte Frein. Einig sind sich EED und Erklärung von Bern, dass trotz des aktuellen Erfolges internationale Regelungen notwendig sind. Von der Bundesregierung erwartet Frein, dass sie sich international verstärkt für ein verbindliches Protokoll zur Biopiraterie einsetzt. In diesem Jahr wird ein Protokoll zur Biodiversitätskonvention, welches die Rahmenbedingungen für Patentrechtsfragen eindeutig klären könnte, auf einer Konferenz im Oktober in Japan verhandelt.

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