Streit um PKW-Maut: Merkel fährt zurück
Erneute Rolle Rückwärts: Die Kanzlerin schließt Straßengebühren nicht mehr generell aus. Das Justizministerium hält dagegen.
BERLIN taz | Die Kanzlerin rudert zurück. Sie schließt nun eine Pkw-Maut nicht mehr generell aus. „Vertrauen Sie mir, wir werden eine Lösung finden“, sagte sie in einem Interview. Die von der CSU geforderte „Pkw-Maut für Ausländer“ hält das Bundesjustizministerium aber für rechtswidrig.
„Mit mir wird es keine Pkw-Maut geben.“ Das sagte Kanzlerin Angela Merkel jüngst beim TV-Duell mit SPD-Konkurrent Peer Steinbrück. Doch mit diesem Machtwort konnte sie die Debatte nicht beenden. CSU-Chef Horst Seehofer hält an seinen Plänen fest. Prompt gibt die Kanzlerin nach und erklärt: „Kluge Politik bringt immer auch verschiedene Sichtweisen zusammen.“ Der ADAC, der die Maut-Pläne ablehnt, wirft Merkel „Wortbruch“ vor.
Was Seehofer vorhat, ist allerdings auch rechtlich problematisch. Eine „Pkw-Maut für Ausländer“ verstößt eindeutig gegen europäisches Recht. Danach ist grundsätzlich „jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten“. Es gibt auch keinen anderen EU-Staat, in dem eine Maut nur von Ausländern erhoben wird.
Früher forderte die CSU keine Maut für Ausländer, sondern eine allgemeine Maut mit einer Kompensation für deutsche Autofahrer. Vermutlich wird die CSU in den Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl auch zu dieser Forderung zurückkehren. Diskutiert wird dabei vor allem über eine entsprechende Kürzung der Kfz-Steuer. Wenn eine Jahres-Vignette zum Beispiel 100 Euro kostet, würde die Kfz-Steuer als Ausgleich um 100 Euro reduziert.
Zusammen betrachtet, wirken die Maßnahmen wie eine versteckte Diskriminierung von Ausländern. Es wird zwar eine Maut für alle eingeführt, aber nur die Deutschen erhalten einen Ausgleich, sodass die zusätzlichen Mittel für den Straßenbau am Ende nur von Autofahrern aus dem Ausland aufgebracht werden. Dementsprechend sieht das Bundesjustizministerium in einem Vermerk, der der taz vorliegt, „europarechtlich erhebliche Risiken“. Denn auch eine „Umgehung“ des Diskriminierungsverbots sei unzulässig.
Kompensation durch Kfz-Steuer?
In Deutschland hat die EU-Kommission 2006 eine Kompensationslösung nach der Einführung der Lkw-Maut beanstandet. Geplant war, dass Spediteure Quittungen von deutschen Tankstellen einreichen können, um sich die bezahlte Mineralölsteuer erstatten zu lassen. Die EU-Kommission sah darin eine Bevorzugung von deutschen Spediteuren, da diese eher im Inland tanken als Lkw-Fahrer aus dem Ausland.
Stattdessen hat der Bundestag anschließend die Kfz-Steuer für deutsche Laster auf das von der EU vorgegebene Minimum abgesenkt. Diese Kompensation hat auch die EU-Kommission akzeptiert. Eine Kompensation bei der Kfz-Steuer scheint also im Prinzip durchaus möglich zu sein.
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