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Streit um NotfallparlamentKleiner, aber nicht im Notfallmodus

Im Ältestenrat des Abgeordnetenhauses gibt es noch keine Einigung darüber, wie man das 27-köpfige Notparlament organisieren will.

Donnerstag soll es im Berliner Abgeordnetenhaus wegen Corona nur halb so voll sein Foto: dpa

Berlin taz | Das Abgeordnetenhaus sieht zumindest vorerst davon ab, sich eine Notvariante für eine zugespitzte Corona-Krise zu geben. Am Montag einigte man sich im Ältestenrat, dem 16-köpfigen Gremium der führenden Parlamentarier, neben der Tagesordnung nach taz-Informationen aber darauf, vom wissenschaftlichen Parlamentsdienst Möglichkeiten für einen sicheren Weiterbetrieb ausloten zu lassen.

Die SPD-Fraktion hatte vergangene Woche schon einen Gesetzentwurf für ein sogenanntes Notparlament vorgelegt, für den eine Verfassungsänderung nötig gewesen wäre. Dieser Entwurf hat zwar die Unterstützung der oppositionellen Christdemokraten, nicht aber der kompletten eigenen rot-rot-grünen Koalition. Man verständigte sich zudem darauf, bei der für Donnerstag angesetzten Parlamentssitzung nur gut mit der Hälfte der Abgeordneten im Plenarsaal zu sitzen, um den nötigen Sicherheitsabstand einhalten zu können.

Hintergrund der Überlegungen für ein Notparlament ist, dass das Abgeordnetenhaus nur dann Beschlüsse fassen kann, wenn mindestens 81 der – in dieser Wahlperiode – 160 Abgeordneten anwesend sind. So sieht es die Berliner Verfassung vor. Vor allem die SPD-Fraktion befürchtete, das Parlament könne binnen Kürze durch Corona-Erkrankungen oder Quarantäne arbeitsunfähig werden und wollte darum die Verfassung ändern, so lange das noch möglich ist.

In dem der taz vorliegenden Entwurf heißt es: „Ist bei drohender Gefahr für die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung sowie bei einem Notstand oder einer Epidemie das Abgeordnetenhaus verhindert, sich alsbald zu versammeln, so nimmt ein Ausschuss als Notparlament die Rechte wahr.“

Ob das Parlament verhindert ist, soll dem Entwurf zufolge der Präsident des Abgeordnetenhauses feststellen. Für eine Verfassungsänderung wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit von 107 Parlamentariern nötig. Parlamentspräsident Ralf Wieland (SPD) machte aber intern klar, dass für ihn nur ein von alle sechs Fraktionen getragenes Notparlament in Frage kommt.

Kein Geld für Hilfsprogramme?

Keine Übereinkunft zu erzielen, ärgert vor allem die CDU. „Nicht beschlussfähig zu sein, können wir uns nicht leisten“, war vergangene Woche schon von CDU-Fraktionschef Burkard Dregger zu hören, ohne Parlamentsbeschluss gebe es auch kein Geld für die Hilfsprogramme des Senats in der Corona-Krise.

Denn den Landeshaushalt zu verändern oder aufzustocken, liegt allein in den Händen des Abgeordnetenhauses. Erst vor knapp zwei Wochen hatte der für alle Finanzangelegenheiten zuständige Hauptausschuss zusätzliche 25 Millionen Euro für Schutzausrüstung und medizinisches Material wie Beatmungsgeräte und Tupfer frei gegeben.

Das mit der notwendigen Beschlussfähigkeit sehen die anderen Fraktionen zwar nicht anders. Doch vor allem Grünen und FDP geht der Eingriff in die Rechte direkt gewählter Abgeordneter zu weit. Die FDP-Fraktion drängt darauf, Sitzungen mit digitaler Hilfe zu ermöglichen, auch wenn nicht alle in einem Raum zusammen kommen können.

Müller redet am Donnerstag

Am Donnerstag soll es in einer stark verkürzten Sitzung nach einer offenbar auf 20 Minuten angesetzten Rede von Regierungschef Michael Müller (SPD) eine Aussprache mit Beiträgen aller Fraktionsvorsitzenden geben. Tags zuvor soll der sonst 28-köpfige Hauptausschuss in einem weitläufigen Saal mit nur 16 Mitgliedern tagen. Dort steht gleich Beginn ein Senatsbericht über die aktuellen Maßnahmen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus an.

Für den parlamentarischen Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Daniel Wesener, kommt die Parlamentssitzung einem Spagat gleich: „Wir versuchen, handlungsfähig zu sein und sind es auch, und zugleich kein falsches Vorbild für die Bevölkerung abzugeben, indem wir eng nebeneinander im Plenarsaal zusammen sitzen.“

Mit Hilfe von Absprachen zwischen Abgeordneten von Regierung und Opposition, dem vor allem im britischen Unterhaus üblichen sogenannten „pairing“, soll es möglich sein, dass aus beiden Lager gleich viele Abgeordnete nicht an der Sitzung teilnehmen, damit sich die Mehrheitsverhältnisse nicht verschieben.

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