Streit um Markenrechte: Vom Totenkopf zum Doppelkopf
Der FC St. Pauli und der Vermarkter Upsolut zanken weiter um die Merchandising-Rechte des Clubs. Einigen sie sich nicht, droht ein Fanartikel-Chaos.
HAMBURG taz | Der Gerichtsmarathon zwischen dem FC St. Pauli und dem Vermarkter Upsolut geht voraussichtlich in die nächste Runde. Im Streit um die Vermarktungsrechte des Vereins hatte das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) ein für den Verein überwiegend positives Urteil gesprochen, gegen das nun aber beide Seiten Revision eingelegt haben. Der Fall geht damit vor den Bundesgerichtshof (BGH), der klären muss, wie lang die Laufzeit eines Lizenzvertrages grundsätzlich sein darf.
Als der auf 30 Jahre terminierte Vertrag geschlossen wurde, stand der Verein vor der Insolvenz. Um ihn zu retten, unterzeichnete das Club-Präsidium zähneknirschend das Papier, das Upsolut langfristig das Gros der Merchandising-Erlöse sichert. Die heutige Vereinsführung argumentiert nun, die extreme Laufzeit sei sittenwidrig, da Upsolut dem damaligen Drittligisten die Pistole auf die Brust gesetzt habe. Jährlich gehen dem Club so zwischen 500.000 und einer Million Euro durch die Lappen.
Das OLG hatte Mitte Dezember entschieden, dass der 2004 zwischen dem Club und dem Vermarkter geschlossene Vertrag über die Rechte an den Fanartikeln in einigen Punkten wohl rechtswidrig, nicht aber sittenwidrig und damit unwirksam sei. St. Paulis Begehren auf eine rückwirkende Aufhebung des bisherigen Wettbewerbsverbots, das dem Verein verbietet, eigene Fanartikel anzubieten, wies das Gericht zwar zurück, verkürzte die Vertragslaufzeit aber von 30 auf zehn Jahre. Zum 30. Juni hätte der FC St. Pauli demnach seine Vermarktungsrechte komplett zurückerhalten.
2004 trat der damalige Club-Vorstand unter Präsident Corny Littmann die Merchandisingrechte auf 30 Jahre an Upsolut ab.
Der Vertrag sichert Upsolut 80 Prozent der Merchandising-Erlöse zu.
Vom Umsatz mit den Fanartikeln, zuletzt zwischen acht und elf Millionen Euro jährlich, bleiben dem Club nach Abzug aller Kosten gerade mal um die 350.000 Euro.
Der FC St. Pauli darf zudem keine eigenen Merchandising-Produkte auf den Markt bringen.
Nun aber existiert ein rechtliches Vakuum. Sollte der Club Vermarktung und Vertrieb der Artikel selbst übernehmen, würde er gegenüber Upsolut schadenersatzpflichtig, falls der BGH das OLG-Urteil kassieren sollte. Umgekehrt müsste Upsolut dem Verein Millionen zurückzahlen, sollte er weiter die Fanartikel produzieren und vermarkten, der BGH aber das Hamburger Urteil bestätigen. Nicht auszuschließen ist deshalb, dass St. Pauli und Upsolut vom 1. Juli an parallel eigene Kollektionen vertreiben – der Totenkopf käme dann gleich in doppelter Ausführung auf den Markt.
Da das Verfahren vor dem BGH zwei bis vier Jahre dauern dürfte, besteht deshalb Einigungsdruck auf die beiden Parteien. Für Anfang Februar haben sich St. Paulis Präsidium und die Upsolut GmbH nun zu Gesprächen verabredet, um doch noch eine außergerichtliche Einigung hinzubekommen. Die Hoffnung aber ist begrenzt: Man brauche schon „viel Fantasie auf beiden Seiten“, so St. Pauli-Geschäftsführer Michael Meeske, um den Knoten noch zu durchschlagen.
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