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Streit um Hartz-IV-ErhöhungVon der Leyen bleibt hart

Arbeitsministerin von der Leyen lehnt eine Hartz IV-Erhöhung von mehr als fünf Euro ab. Die SPD fordert weiter eine transparente Berechnung des Regelsatzes.

Nicht mit mir: Ursula von der Leyen hält gegen die SPD-Forderungen. Bild: dpa

BERLIN taz | Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ist auch über die Weihnachtsfeiertage nicht milder gestimmt worden: Eine Erhöhung der monatlichen Regelsätze für Langzeitarbeitslose über die von der schwarz-gelben Regierung vorgeschlagenen 5 Euro hinaus lehnt sie ab. Sie werde in den Verhandlungen mit der SPD nicht über eine weitere Anhebung feilschen, betonte sie in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bis zum Jahresende eine verfassungsgemäße Grundlage der geltenden Regelsätze angeordnet. Die Hartz-IV-Reform, die von der Leyens Haus ausgearbeitet hatte, war jedoch kurz vor Weihnachten im Bundesrat maßgeblich am Widerstand der SPD-geführten Länder gescheitert. Nun sucht eine 20-köpfige Arbeitsgruppe mit Vertretern von Bund und Ländern einen Kompromiss. Die Arbeitsgruppe soll bis zum 7. Januar Vorschläge erarbeiten.

Solange kein Gesetz verabschiedet ist, erhalten die 4,5 Millionen erwachsenen Hartz-IV-Empfänger weiterhin den derzeit gültigen monatlichen Regelsatz von 359 Euro. Die Ansprüche von 2,3 Millionen Kinder auf Zuschüsse zum Schulessen, zu Vereinen und Musikschulen, kurz: auf das Bildungspaket, ruhen ebenfalls.

Oppositionsführer und SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier gab sich gleichfalls unbeugsam und wiederholte im Interview mit der Bild am Sonntag drei Bedingungen für eine rasche Zustimmung der SPD: Das Bildungspaket für Kinder müsse nachgebessert werden, die Regierung müsse auf die SPD-Forderung nach einem Mindestlohn eingehen und die Regelsätze müssten transparent berechnet werden. Bemerkenswert ist, dass Steinmeier nur noch von "transparenten" und nicht mehr von deutlich höheren Regelsätzen spricht.

Damit senkte er die Hürde für eine Einigung etwas und wurde dafür von der Linkspartei attackiert. "Wenn die SPD jetzt lediglich noch Transparenz bei der Regelsatzberechnung zur Bedingung macht, verabschiedet sie sich von der Forderung des Verfassungsgerichts nach Regelsätzen, die ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern", kritisierte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion, Dagmar Enkelmann. "SPD-Fraktionschef Steinmeier hängt die Latte bei den Hartz-IV-Verhandlungen so tief, dass selbst Frau von der Leyen kaum noch drunter durchlaufen kann." Die Linkspartei wirbt für einen monatlichen Mindestsatz von 420 Euro.

Von der Leyen verteidigte ihr Konzept in der FAS und nannte die Mini-Erhöhung für bedürftige Erwachsene im Verbund mit einem Paket an Bildungsgutscheinen für Kinder einen Paradigmenwechsel: "Weg von der Methode ,Immer mehr Geld' hin zu der Überlegung, wie man eine bessere Wirkung erzielen kann." Die wichtigste Aufgabe des modernen Sozialstaates sei es, Menschen nicht passiv zu alimentieren, sondern sie von Kindesbeinen an zu befähigen, führte von der Leyen aus. (mit Agenturen)

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22 Kommentare

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  • W
    Wolfgang

    Es ist immer wieder beachtlich, wenn es um die eigenen

    Diätenerhöhungen geht: die sind immer in nullkommanichts abgehandelt und beschlossen. Dabei

    handelt sich niemals um ein 5-Euro-Problem!

  • N
    Nordwind

    Von der Leyens Fähigkeiten sind auf die PR-Arbeit in eigenener Sache und der Interessenvertretung des Geld-Mobs, dem sie selber angehört, beschränkt. Ausserhalb dieser intellektuellen Beschränkung war Denken nie ihre stärke. Auch wenn dies von den Medien gern anders dargestellt wird.

     

    Auch das Verhalten der ?PD bezüglich der Hartz-IV-Verhandlungen sollte sehr aufmerksam beobachtet werden. Da gibt es schon jetzt einige Anzeichen, dass Hartz-IV-Bezieher gegen Leiharbeiter ausgespielt werden sollen. Gerade die Vertreter des Seeheimer Kreises werden ohne zu zögern die Interessen der Ärmsten verschachern und so die Position von der Leyens stärken.

  • S
    Stef

    Und hinter Frau von der 'Leyarbeit' steckt noch jemand Härteres: Frau Bundeskanzlerin Merkel. Immerhin, SIE unterschreibt die Gesetze. Und niemand anderes.

    Stef.

  • PR
    Petra Raab

    Eine einzige Frau hat praktisch die

    Befehlsgewalt in Deutschland, ob 60%-70%

    in ihrem Land auf so einem niedrigen Hartz 4

    Niveau leben müssen, denn so viele sind es

    mittlerweile in unserem Land, wenn man alle

    Kinder, Schüler, Studenten, Behinderte, Mütter,

    Rentner, Geringverdiener etc. hinzuzählt.

    Frau von der Leyen und Frau Merkel können

    ja den Kindern in Berlin schön aus ihrem Auto

    und ihrem Kanzleramt winken. Jedes dritte

    Kind davon lebt bereits von Hartz 4.

    Da kann man dann die Früchte seiner "Arbeit",

    für die unsere Kanzlerin dann gerne mal bis

    zu 20.000 Euro vom deutschen Volk im

    Monat verlangt, in Natura bewundern.

    Jeder Politiker der sich nicht für das

    bedingungsloses Grundeinkommen für sein

    Volk einsetzt, ist fehl am Platz.

  • VR
    Volker Rockel

    Es ist schon für sich genommen ein unglaublicher Vorgang, dass Frau von der Leyen als zuständige Ministerin jegliche Überprüfung des nun in das Gesetzesvorhaben von ihr aufgenommenen Vorschlags von 364 Euro Regelsatz, in der Arbeitsgruppe des Vermittlungsauschusses ablehnt!

     

    Die Frage die sich mir stellt: „Tut sie eigentlich nur so ahnungslos oder hat sie wirklich „Null Ahnung“?!- Ich habe inzwischen mehr und mehr das Gefühl, dass letzteres gilt!

     

     

    Es ist zwar richtig, das das Bundesverfassungsgericht keine wertende Entscheidung darüber getroffen hat, welche Ausgaben zum Existenzminimum zählen, sachgerecht und vertretbar sind und die Höhe des Regelsatzes bestimmen.- Andererseits hat das Bundesverfassungsgericht substituiert, die bisherige Gesetzgebung zur Berechnung des Regelsatzes bemängelt. Mithin auch deutliche Hinweise dazu gegeben, was zu korrigieren ist!- Dieses scheint aber offensichtlich nicht so ganz von der zuständigen Ministerin ernst genommen zu werden!?

     

     

    Das Bundesverfassungsgericht stellt unmißverständlich fest (Zitat aus der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 5/2010 vom 9. Februar 2010 zum Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09):

     

    - „Kürzungen von Ausgabepositionen in den Abteilungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe bedürfen zu ihrer Rechtfertigung einer empirischen Grundlage. Der Gesetzgeber darf Ausgaben, welche die Referenzgruppe tätigt, nur dann als nicht relevant einstufen, wenn feststeht, dass sie anderweitig gedeckt werden oder zur Sicherung des Existenzminimums nicht notwendig sind. Hinsichtlich der Höhe der Kürzungen ist auch eine Schätzung auf fundierter empirischer Grundlage nicht ausgeschlossen; Schätzungen „ins Blaue hinein“ stellen jedoch keine realitätsgerechte Ermittlung dar.“

     

    - „Die Regelleistung von 345 Euro ist nicht in verfassungsgemäßer Weise ermittelt worden, weil von den Strukturprinzipien des Statistikmodells ohne sachliche Rechtfertigung abgewichen worden ist. a) Der in § 2 Abs. 2 Regelsatzverordnung 2005 festgesetzte regelsatz- und damit zugleich regelleistungsrelevante Verbrauch beruht nicht auf einer tragfähigen Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998. Denn bei einzelnen Ausgabepositionen wurden prozentuale Abschläge für nicht regelleistungsrelevante Güter und Dienstleistungen (zum Beispiel Pelze, Maßkleidung und Segelflugzeuge) vorgenommen, ohne dass feststand, ob die Vergleichsgruppe (unterstes Quintil) überhaupt solche Ausgaben getätigt hat. Bei anderen Ausgabepositionen wurden Kürzungen vorgenommen, die dem Grunde nach vertretbar, in der Höhe jedoch empirisch nicht belegt waren (zum Beispiel Kürzung um 15% bei der Position Strom). Andere Ausgabepositionen, zum Beispiel die Abteilung 10 (Bildungswesen), blieben völlig unberücksichtigt, ohne dass dies begründet worden wäre. b) Zudem stellt die Hochrechnung der für 1998 ermittelten Beträge auf das Jahr 2005 anhand der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts einen sachwidrigen Maßstabswechsel dar. Während die statistische Ermittlungsmethode auf Nettoeinkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten abstellt, knüpft die Fortschreibung nach dem aktuellen Rentenwert an die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter, den Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung und an einen Nachhaltigkeitsfaktor an. Diese Faktoren weisen aber keinen Bezug zum Existenzminimum auf.“

     

    - „Die Ermittlung der Regelleistung in Höhe von 311 Euro für in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebende Partner genügt nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil sich die Mängel bei der Ermittlung der Regelleistung für Alleinstehende hier fortsetzen, denn sie wurde auf der Basis jener Regelleistung ermittelt. Allerdings beruht die Annahme, dass für die Sicherung des Existenzminimums von zwei Partnern ein Betrag in Höhe von 180 % des entsprechenden Bedarfs eines Alleinstehenden ausreicht, auf einer ausreichenden empirischen Grundlage.“

     

    - „Das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von 207 Euro genügt nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, weil es von der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet ist. Darüber hinaus beruht die Festlegung auf keiner vertretbaren Methode zur Bestimmung des Existenzminimums eines Kindes im Alter bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Der Gesetzgeber hat jegliche Ermittlungen zum spezifischen Bedarf eines Kindes, der sich im Unterschied zum Bedarf eines Erwachsenen an kindlichen Entwicklungsphasen und einer kindgerechten Persönlichkeitsentfaltung auszurichten hat, unterlassen. Sein vorgenommener Abschlag von 40 % gegenüber der Regelleistung für einen Alleinstehenden beruht auf einer freihändigen Setzung ohne empirische und methodische Fundierung. Insbesondere blieben die notwendigen Aufwendungen für Schulbücher, Schulhefte, Taschenrechner etc. unberücksichtigt, die zum existentiellen Bedarf eines Kindes gehören. Denn ohne Deckung dieser Kosten droht hilfebedürftigen Kindern der Ausschluss von Lebenschancen. Auch fehlt eine differenzierte Untersuchung des Bedarfs von kleineren und größeren Kindern.“

     

    - „Diese Verfassungsverstöße sind weder durch die Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 und die Neubestimmung des regelsatzrelevanten Verbrauchs zum 1. Januar 2007 noch durch die Mitte 2009 in Kraft getretenen §§ 74 und 24a SGB II beseitigt worden. a) Die zum 1. Januar 2007 in Kraft getretene Änderung der Regelsatzverordnung hat wesentliche Mängel, wie zum Beispiel die Nichtberücksichtigung der in der Abteilung 10 (Bildungswesen) der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe erfassten Ausgaben oder die Hochrechnung der für 2003 ermittelten Beträge entsprechend der Entwicklung des aktuellen Rentenwertes, nicht beseitigt. b) Das durch § 74 SGB II eingeführte Sozialgeld für Kinder ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Höhe von 70 % der Regelleistung für einen Alleinstehenden genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen bereits deshalb nicht, weil es sich von dieser fehlerhaft ermittelten Regelleistung ableitet. Zwar dürfte der Gesetzgeber mit der Einführung einer dritten Altersstufe und der § 74 SGB II zugrunde liegenden Bemessungsmethode einer realitätsgerechten Ermittlung der notwendigen Leistungen für Kinder im schulpflichtigen Alter näher gekommen sein. Den Anforderungen an die Ermittlung des kinderspezifischen Bedarfs ist er dennoch nicht gerecht geworden, weil die gesetzliche Regelung weiterhin an den Verbrauch für einen erwachsenen Alleinstehenden anknüpft. c) Die Regelung des § 24a SGB II, die eine einmalige Zahlung von 100 Euro vorsieht, fügt sich methodisch nicht in das Bedarfssystem des SGB II ein. Zudem hat der Gesetzgeber den notwendigen Schulbedarf eines Kindes bei Erlass des § 24a SGB II nicht empirisch ermittelt. Der Betrag von 100 Euro pro Schuljahr wurde offensichtlich freihändig geschätzt.“

     

    - „Es ist mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zudem unvereinbar, dass im SGB II eine Regelung fehlt, die einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines zur Deckung des menschenwürdigen Existenzminimums unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs vorsieht. Ein solcher ist für denjenigen Bedarf erforderlich, der deswegen nicht schon von den §§ 20 ff. SGB II abgedeckt wird, weil die Einkommens- und Verbrauchsstatistik, auf der die Regelleistung beruht, allein den Durchschnittsbedarf in üblichen Bedarfssituationen widerspiegelt, nicht aber einen darüber hinausgehenden, besonderen Bedarf aufgrund atypischer Bedarfslagen. Die Gewährung einer Regelleistung als Festbetrag ist grundsätzlich zulässig. Wenn das Statistikmodell entsprechend den verfassungsrechtlichen Vorgaben angewandt und der Pauschalbetrag insbesondere so bestimmt worden ist, dass ein Ausgleich zwischen verschiedenen Bedarfspositionen möglich ist, kann der Hilfebedürftige in der Regel sein individuelles Verbrauchsverhalten so gestalten, dass er mit dem Festbetrag auskommt; vor allem hat er bei besonderem Bedarf zuerst auf das Ansparpotential zurückzugreifen, das in der Regelleistung enthalten ist. Da ein pauschaler Regelleistungsbetrag jedoch nach seiner Konzeption nur den durchschnittlichen Bedarf decken kann, wird ein in Sonderfällen auftretender Bedarf von der Statistik nicht aussagekräftig ausgewiesen. Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG gebietet allerdings, auch diesen unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf zu decken, wenn es im Einzelfall für ein menschenwürdiges Existenzminimum erforderlich ist. Dieser ist im SGB II bisher nicht ausnahmslos erfasst. Der Gesetzgeber hat wegen dieser Lücke in der Deckung des lebensnotwendigen Existenzminimums eine Härtefallregelung in Form eines Anspruchs auf Hilfeleistungen zur Deckung dieses besonderen Bedarfs für die nach § 7 SGB II Leistungsberechtigten vorzugeben. Dieser Anspruch entsteht allerdings erst, wenn der Bedarf so erheblich ist, dass die Gesamtsumme der dem Hilfebedürftigen gewährten Leistungen - einschließlich der Leistungen Dritter und unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten des Hilfebedürftigen - das menschenwürdige Existenzminimum nicht mehr gewährleistet. Er dürfte angesichts seiner engen und strikten Tatbestandsvoraussetzungen nur in seltenen Fällen in Betracht kommen.“

     

     

    Wenn man sich diese verfassungsrechtliche Mängelliste vor Augen führt - die natürlich auch eine nachdrückliche Klatsche für die hierfür vormals verantwortliche rot/grüne Bundesregierung ist - fragt man sich schon, was eine eine verantwortliche Ministerin nunmehr veranlassen kann eine Überprüfung der Regelsatzhöhe im Vermittlungsausschuss abzulehnen!?

     

    Er geht nicht um „Feilschen um die Regelsatzhöhe“;- es geht einzig und allein um eine zweifelsfrei verfassungskonforme Regelung! Und die nun in die Gesetzesvorlage eingebrachten 364 Euro Regelsatz sind eben wiederum nicht zweifelsfrei verfassungskonform ermittelt worden, sondern vornehmlich der „freihändigen Auswahl“ einer Bezugsgröße von 15 % (Statt 20 %) als Referenzgruppe für die Ermittlung der Regelleistung für einen Alleinstehenden aus der „Einkommens- und Verbrauchsstichprobe“ geschuldet!- Hier wird wieder einmal nur politisch getrickst.

     

     

    Vergessen wird offensichtlich auch: Diese Regelsatzhöhe gilt nicht nur für ALG II- Leistungsempfänger bzw. ALG II- Bedarfsgemeinschaften, sondern auch für die Rentner, die „Grundsicherung im Alter“ beziehen müssen, weil ihre Rente nicht ausreicht um das Existenzminimum abzusichern!

     

    Denn die Berechnungsgrundlage für den „ALG II- Regelsatz“ und den „Regelsatz für die Grundsicherung im Alter“ ist die gleiche! - Aber offensichtlich scheint dieses niemanden zu interessieren....

  • A
    Amos

    Was will von der Leyen schon machen-, als Wasserträgerin Merkels- und somit ein Handlager der Lobby?- Diese Leute verlieren fortwährend an Profil!

    Aber die "Rolling Stones" unter "Entertainer Schröder"haben den Stein ja erst ins Rollen gebracht.

    Aber was diese Person v.d. Leyen (betrifft) sich da zurecht gerechnet hat geht auf keine Kuhhaut. So absurd, dass sich das BVG eigentlich verarscht vorkommen müsste, wenn da nicht Leute aus den eigenen Reihen säßen. "Man setzt ja die ein,die später vielleicht nützlich sein könnten". Es bleibt abzuwarten, was bei diesem Dreck heraus kommt.

  • H
    Harald

    Der Regelsätz von 359 EURO gilt nur für Singles, nicht für Erwachsene, bei denen zwei Personen ALG II (Hartz) beziehen. Dann geht die Behörde davon aus, dass es einen erheblichen Mengeneffekt beim Einkauf gibt und streicht einfach den Satz auf 309 EURO runter.

    Und Kinder und Jugendliche kriegen eine Diät verpasst, aber nach jüngsten Aussagen der Ministerin verdampfen, versaufen, verfressen und verjubeln die Arbeitslosen sowieso das Geld. Das erinnert an Sarazin und da frage ich mich, ob Frau von der Leyen in ein paar Jahren auch eine rechtsextreme Partei inspiriert oder vorher von der CDU vergiftet wird?

    Auf jeden Fall hat diese Ministerin das Zeug zur Abscheu und Ekelgefühlen. Sie ist die Tochter eines Ministerpräsidenten und redet über Armut wie über einen Regenwurm - dieses harte Herz steht der CDU und CSU wirklich nicht gut.

    Und die 5 EURO hätten ausgezahlt werden können. Das weiß jeder.

    Nun kommt es auf die SPD an: Kann sie diese kaputte Ministerin bloß stellen? Fraglich.

  • C
    Celsus

    Weihnachten, dass dieser Minsiterin ja nach eigenen Worten so heilig ist, ist jetzt vorbei. Und jetzt können wir uns wieder der unanständigen Aufgabe zuwenden, was insbesondere noch den Nackten aus der Tasche geholt werden kann. Ist da etwa noch ein Glas Sekt oder gar Tabak, die Weihnachten dort gesehen worden sind oder gar noch für Sylvester dort stecken könnten? Vorsicht: Big sister is watching you.

     

    Aber auch Arbeitslose wollen ihr Leben nicht nur in der von der Politik immer mehr gewünschten menschenunwüridgen Armut und Trauer verbringen. Aggressive Politik machte uns zur Weltspitze des Exportüberschusses. Klar. Alles, was die Bevölkerung hier eigentlich noch konsumieren wollte, wurde schon exportiert. ZUm Rumhn und zur Ehre unserer tollen Vorstände, die auch Asyl für abgewählte PolitikerInnen gewähren. Dort müssen die auch nichts tun. Aber keine Sorge, das ist nicht Schmarotzertum. Die verkaufen uns alle über ihre guten Beziehungen. Wir dürfen deswegen unsinnig viel für Wasser und andere Bereiche der Grundversorgung bezahlen.

     

    Einen Witz zum Schluss: Aufschwung ist Sekt, Rolls Royce und Freundin. Rezession ist Leberwurst, Fahrrad und Mutti. Jeder kann ja mal nachschauen, was nach den Plänen der CDU-Ministerin angesagt ist. Ist sie am Ende BIg Mother und nicht Big Sister?

  • TM
    Thomas M.

    In der ganzen Regelsatzdiskussion fehlt mir seit Jahren ein wesentlicher Punkt: Die Regelsätze gelten auch für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Und hier funktionieren die tollen Argumente der Hetzer nicht mehr. Hier interessiert auch kein Lohnabstandsgebot würde es ein solches noch geben.

     

    Das unseelige Mittel zum Drücken der Sozialleistungen hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil ebenfalls gekippt. Nur wird das von den Medien merkwürdigerweise ständig ignoriert. Wer es nicht glaubt, der kann es gerne im Urteil nachlesen.

     

    Übrigens wird in den Medien auch gerne bei den Vorschlägen zu rund 420 Euro ein wesentlicher Fakt verschwiegen: 420 Euro plus Wiedereinführung der Einmalleistungen, wie Ersatz für defekten Kühlschrank etc., Kleidergeld usw. ist die korrekte Rechnung, wie man u.a. den Ausführungen des Partitätischen entnehmen kann.

     

    In Sachen Regelsatz wird viel gelogen und nicht nur Frau "von der Lüge" ist da ganz weit vorne dabei.

     

    Ekelhaft bei den aktuellen Verhandlungen ist auch, dass viele juristische Verschlechterungen für Leistungsbezieher nicht diskutiert werden so z.B. im Bereich der Kosten der Unterkunft inkl. Heizung, als auch der Sanktionen und vieles mehr. Das gesamte neue Gesetz ist eine widerwärtige Ansammlung von menschenverachtenden Verfassungswidrigkeiten. Hier gibt es für ehrliche Politiker mit Herz keinerlei Zustimmungsmöglichkeiten.

     

    Das ganze Gesetz muß komplett neu auf den Tisch und überarbeitet werden. Aber die sture Ministerin, die es schon bei den Internetsperren mit der Wahrheit nicht so hatte, wird wohl auch in dem Zusammenhang weder für Vernunft noch für Fakten empfänglich sein. So kennen und verachten wird sie...

  • AN
    Arno Nym

    Da Hartzies zu arm zum sparen sind ist es eine direkte Wirtschaftsförderung, ihnen einen Fünfer mehr zu geben. Das Geld wird sofort investiert.

     

    Unsere unliebsame Ministerin hat hier durchaus recht, man sollte die Leute von vornherein mehr "befähigen". Doch das Kind liegt nun halt schon im Brunnen. Das hätte man vor 10 bis 20 Jahren tun sollen.

  • M
    Max

    Nicht mit der Opposition feilschen zu wollen, ist eine legitime Haltung, wenn man selber eine satte Mehrheit hat und seine Gesetze auch ohne Zustimmung der Opposition durchbringen kann.

    Aber wenn man bereits im Vermittlungsausschuss steckt, weil genau das eben nicht der Fall ist (das mit der satten Mehrheit), was ist das dann?

    Realitätsverlust?

    Blockadehaltung?

  • YM
    Yogi Müller

    Ursula die Hartherzige

    Ein paar Euro mehr also 15 Euro anstatt, nur 5 Euro Hartz IV Erhöhung wäre auch O.K

    Die Stromerhöhung wäre damit dann bezahlbar. Denn Transparent heißt ja noch lange nicht Korrekt berechnet.

    Warum muss man so Hartherzig sein?

    Ein paar Euro mehr Für die die eh nichts habe und ein paar Millionen Euro weniger Boni und Steuererleichterungen würde der Bundesrepublik gut tun. Dass Die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinandergeht ist ja eine bewiesene Tatsache. Warum also So Hartherzig sein und wenigstens mit 15 Euro mehr ein ganz klein wenig dagegen steuern? Ich muss jeden Cent zwei oder dreimal umdrehen. Meine Lebensqualität würde mit 374 Euro anstatt 359 Euro, jedenfalls mehr steigen, als von Menschen oder Abgeordneten deren Diäten oder Boni oder Vergütungen und Löhne von 7.668 Euro auf 7.972 Euro steigen.

  • M
    MikaL

    Diesmal hat die Frau Leyen sogar recht. Ich teile da voll und ganz die Meinung von Kommentator "Knackebusch".

    Das die Grünen bei der Konstruktion von Hartz 4 beteiligt waren, konnten diese seither gut vertuschen. Sie tun nun so, als wären alle Grünen während der SPD/Grünen-Regierung in Tibuktu gewesen und nicht in Berlin in Regierungsverantwortung.

  • A
    albatros

    Vorbereitet wurde das Gesetz seinerzeit von einer Kommission unter Leitung von Peter Hartz. Dieser 15 köpfigen Truppe gehörten lediglich 2 Gewerkschaftsvertreter an, die überwiegende Mehrheit kann man direkt oder indirekt dem Arbeitgeberlager zuordnen. Entsprechend dieser Zusammensetzung wurden dann auch Vorschläge erarbeitet. Das Gesetz selbst wurde dann in Verhandlungen mit der CDU und der FDP, die im Bundesrat die Mehrheit hielten in Teilen nochmals verschärft z.B. die Zumutbarkeitsregelung. Man vergisst heute, daß damals schon beinahe die Regierung gescheitert wäre, weil Abgeordnete diesem Gesetz nicht zustimmen wollten und Schröder es schließlich durchgepresst hat. Wenn heute die SPD-Führung Fehler in der Gesetzgebung zu erkennen scheint, kann man das nur begrüßen.

  • ???

    @ Knackebusch

    Sie haben wohl vergessen, das die Hartz IV Gesetze unter der Mitwirkung von CDU/CSU enstanden sind. Denen konnte es gar nicht hart genug sein. Dazu passt auch die Schmierenkomödie die Frau von der Laien seit dem Urteil des BVerfG aufführt. Einfach nur widerlich!

  • H
    Harzer

    Über mehr Geld zu diskutieren ist schon der Witz.

    Die müssten 50 Euro weniger bekommen........

    Die SPD und die Grünen sind die, die unser Land runieren werden!

  • T
    Tom_

    In der ganzen Regelsatzdiskussion fehlt mir seit Jahren ein wesentlicher Punkt: Die Regelsätze gelten auch für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Und hier funktionieren die tollen Argumente der Hartz-Verbrecher nicht mehr. Hier interessiert auch kein Lohnabstandsgebot würde es ein solches noch geben.

     

    Das unseelige Mittel zum Drücken der Sozialleistungen hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil ebenfalls gekippt. Nur wird das von den Medien merkwürdigerweise ständig ignoriert. Wer es nicht glaubt, der kann es gerne im Urteil nachlesen.

     

    Übrigens wird in den Medien auch gerne bei den Vorschlägen zu rund 420 Euro ein wesentlicher Fakt verschwiegen: 420 Euro plus Wiedereinführung der Einmalleistungen, wie Ersatz für defekten Kühlschrank etc., Kleidergeld usw. ist die korrekte Rechnung, wie man u.a. den Ausführungen des Partitätischen entnehmen kann.

     

    In Sachen Regelsatz wird viel gelogen und nicht nur Frau "von der Lüge" ist da ganz weit vorne dabei.

     

    Ekelhaft bei den aktuellen Verhandlungen ist auch, dass viele juristische Verschlechterungen für Leistungsbezieher nicht diskutiert werden so z.B. im Bereich der Kosten der Unterkunft inkl. Heizung, als auch der Sanktionen und vieles mehr. Das gesamte neue Gesetz ist eine widerwärtige Ansammlung von menschenverachtenden Verfassungswidrigkeiten. Hier gibt es für ehrliche Politiker mit Herz keinerlei Zustimmungsmöglichkeiten.

     

    Das ganze Gesetz muß komplett neu auf den Tisch und überarbeitet werden. Aber die sture Ministerin, die es schon bei den Internetsperren mit der Wahrheit nicht so hatte, wird wohl auch in dem Zusammenhang weder für Vernunft noch für Fakten empfänglich sein. So kennen und verachten wird sie...

  • B
    Bum

    ansonsten alles klar? Was hat der einzelne Mensch mit Rot-Grün zu tun, wenn es um soziale Gerechtigkeit geht. Die Stromkosten steigen um mehr als 10%, das möchte gerne jeder ALG2 Empfänger auch gerne bekommen. Es sind sind ja auch keine Almosen, da wir teilweise immer pünktlich in die Sozialkassen eingezahlt haben wovon viele Politiker dunkle Träume haben müssten wenn sie nicht nicht in das sanfte Ruhekissen fallen würden.

     

    Ich hege nur gerechte Träume für die ich viele Jahre für den Fall des Falles bezahlt habe.

     

    Mit freundlichen Grüßen

    Bum

  • K
    Kokolemle

    @ Knackebusch

     

    Frau von der Leyen trifft nicht die richtige Wahl. Sie eine gewissenlose skrupellose Politikerin, die die Höhe des Regelsatzes mit allen Mitteln auch mit dem Risiko eines erneuten Verfassungsbruchs niedrig halten will. Hat sich diese Frau, die weit mehr als Zehntausend Euro im Monat bekommt, aber nicht verdient, mal Gedanken gemacht, was ein furchtbares Schiksal Langzeitarbeitloser sein zu müssen, ist??? Dieses Hartz IV Gesetz, das in meinen Augen ein Verbrechen von Politikern in Regierungsgewand ist, ist eine Katastrophe für Deutschland. Es begünstigt die Ausbeutung der betroffenen in Ein-Eurojobs, schafft zusammen mit der ausufernden prekären Beschäftigung hierzulande eine beispiellose Unsicherheit und Unplanbarkeit des Lebens. Die Tatsache ist, das es einfach nicht genug vernünftig nach Tarif bezahlte Arbeit hierzulande gibt, weil der prekäre Beschäftigungssektor von der Politik in unverantwortlicher Weise gefördert worden ist. Warum gibt man das mal hier nicht endlich zu???

    Wenn jemand in die Langzeitarbeitslosigkeit rutscht ist das zu 99% nicht auf Eigenverschuldung zurückzuführen. Aber der Betroffene soll für dieses Ereignis, für das er ja nichts kann, nach einem Jahr mit seinen Vermögen haften, und die Menschenwürde an die Argen abgeben. Dieses Gesetz gehört vor den Europähischen Gerichtshof für Menschenrechte.

  • H
    Hansi

    Ich finde es gut, dass die SPD sich für eine Erhöhung des Regelsatzes einsetzt ! Warum? Es betrifft auch Rentner und Personen, die ohne eigenes Verschulden erwerbsunfähig geworden sind. Leider ist für dauerhaft Bedürftige der Regelsatz an den der Arbeitslosen geknüpft, daher werden Alte und Kranke bestraft, wenn der Satz für Arbeitslose nicht erhöht wird. Für Arbeitslose mag es kein Dauerzustand sein, wenn man Frau Merkel glaubt, aber was wird aus den Kranken und Behinderten, die darauf angewiesen sind? Sollen diese auf alles im Leben Notwendige verzichten, nur weil man sie mit Hartz IV gleichstellt? Für diese Menschen muss der Regelsatz unbedingt erhöht werden, da diese Menschen sonst gleich in teure Heime gehen können um versorgt zu werden, was dann dem Staat weitere Gelder kosten würde. Das heißt, dass die Grundsicherung für Erwerbsunfähige unbedingt erhöht werden muss, damit diese ihren Unterhalt bestreiten können. Erwerbsunfähige müssen unbedingt besser gestellt sein als Arbeitslose, da sich ihre Lage niemals ändern kann !!! Wenn hier nix getan wird, versagt die ganze Politik !!! Frau Merkel versagt hier, da sie nicht zwischen Arbeitslosen und dauerhaft Hilfebedürftigen unterscheidet !!! Helft Behinderten aus der Not !!!

  • H
    Heiko

    Frau von der Leyen trifft die einzig richtige Wahl. Hätte seinerzeit die rot-grüne Truppe das Gesetz ordentlich vorbereitet und ordentlich verabschiedet, müsste jetzt nicht nachgebessert werden. Aber das kann diese Mannschaft ganz hervorragend. Erst halbe Arbeit machen, und dann rummeckern.

    ===

    Und dewegen wird sie auch ein Nachbessern berhindern? Alles klar, überleg mal was Du da schreibst. So ein Schmarrn.. lol

  • K
    Knackebusch

    Frau von der Leyen trifft die einzig richtige Wahl. Hätte seinerzeit die rot-grüne Truppe das Gesetz ordentlich vorbereitet und ordentlich verabschiedet, müsste jetzt nicht nachgebessert werden. Aber das kann diese Mannschaft ganz hervorragend. Erst halbe Arbeit machen, und dann rummeckern.