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Streit um HärtefallverordnungTrickreich zu weniger Härtefällen

Für viele Geflüchtete ist die Härtefallkommission die letzte Hoffnung. Doch jetzt will Niedersachsen die Zahl der Anträge reduzieren.

Riesenaufwand: Beamte der Bundespolizei und der europäischen Grenzschutzagentur Frontex bewachen einen Mann, der abgeschoben wird Foto: Boris Roessler/dpa

Am Mittwoch ist der Nigerianer Onyemaechi M. abgeschoben worden. Seit dem 18. Dezember hatte er in der Abschiebehaft in Hannover-Langenhagen gesessen. Seine Unterstützer halten das für einen Skandal.

Denn Onyemaechi M. hatte mit ihrer Hilfe eine Eingabe bei der niedersächsischen Härtefallkommission eingereicht. Und eigentlich sollte die Abschiebung ausgesetzt werden – zumindest, bis die Kommission sich mit dieser Eingabe befasst hat.

Doch die Vorsitzende der Härtefallkommission hat seine Eingabe aussortiert – infolge einer „behördlichen Intrige“, so die Einschätzung des Flüchtlingsrates: Offenkundig sei ein „Untertauchen“ von Onyemaechi M. von der Ausländerbehörde in Leer inszeniert worden, „um einen Grund dafür zu schaffen, das laufende Härtefallverfahren einzustellen“, teilte Flüchtlingsrats-Geschäftsführer Kai Weber mit.

Am 1. Dezember nämlich wollen Sozialarbeiter des Landkreises Leer tagsüber die abgelegene Flüchtlingsunterkunft in Westoverledingen aufgesucht haben. Da war „Onye“, wie ihn seine Freunde nennen, gerade nicht da. Und der Verwalter der Unterkunft konnte sich nicht erinnern, wann er ihn das letzte Mal gesehen hatte.

Gegenbeweise will die Behörde gar nicht sehen

Eine Sachbearbeiterin glaubt sich aber zu erinnern, dass das bei ihm ja früher schon mal vorgekommen ist – dass er nicht auffindbar war. Das reichte dann schon, um ihn von Amts wegen abzumelden. So steht es in einer Aktennotiz, die seine Anwältin einsehen konnte.

Schon zwei Tage später erhält einer von M.s Unterstützern, der ihm geholfen hat, den Härtefallantrag zu formulieren, Post von der Kommission. Der Antrag werde abgelehnt, weil er ja unbekannt verzogen sei, heißt es darin.

M. und seine Unterstützer fallen aus allen Wolken. Immerhin hatten sie große Hoffnung in das Verfahren gesetzt, ihm eine neue Arbeitsstelle besorgt; seit Monaten warteten sie auf die Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde.

Zunächst glauben sie noch an einen Irrtum. Sie schicken Fotos aus der Unterkunft und Kassenzettel vom Supermarkt, markieren das Bett und die Schränke mit M.s Kram, um zu belegen, dass er keinesfalls untergetaucht ist. Später reichen sie noch ein mithilfe seiner Handydaten erstelltes Bewegungsprofil nach, das ebenfalls belegt, dass er sich nicht weit entfernt hat.

Kein leichter Fall

M. ist allerdings kein ganz leichter Fall, räumen auch seine Unterstützer ein. Er hat sich früher einige Mal nicht an Wohnsitzauflagen gehalten – oft weil er gar nicht so recht verstanden hat, was die Behörden von ihm wollten.

Immerhin hat er es aber irgendwie geschafft sich durchzuschlagen, einen Freundeskreis aufzubauen, immer wieder Jobs an Land zu ziehen. In den letzten drei Jahren hat er zum Beispiel in der Fleischindustrie gejobbt, als Zeitarbeiter, später nachts in Oldenburg Züge geputzt.

Auch deshalb finden die Flüchtlingshelfer, die ihn betreuen, den Vorwurf, er habe gegen diese Auflagen verstoßen, unfair. Es war eben oft schwierig, nach der Schichtarbeit in die abgelegene Unterkunft zurückzukommen. Und das hätte die Ausländerbehörde schon auch wissen können: Sie hat ja jeweils die Arbeitserlaubnis erteilt.

Doch weder die Ausländerbehörde des Landkreises Leer noch die beim niedersächsischen Innenministerium angesiedelte Härtefallkommission sind bereit, ihre Entscheidung noch einmal zu überprüfen.

Eine Begründung oder Erklärung liefern sie dazu auch auf taz-Anfrage nicht. Mit den üblichen Floskeln: Keine Auskünfte zu einem laufenden Verfahren, keine Auskünfte zu Einzelfällen aufgrund des Datenschutzes, Entscheidungen der Kommission werden grundsätzlich nicht begründet.

Gremium soll weniger Fälle behandeln

Auch der Versuch, das Ganze vor dem Verwaltungsgericht in Oldenburg klären zu lassen, scheitert. Das Härtefallverfahren ist eine Art Gnadenrecht. Es gibt keinen Rechtsanspruch. Der Rechtsweg ist von vornherein ausgeschlossen.

Dass gerade der Flüchtlingsrat so alarmiert und energisch auf diesen Fall reagiert, hat aber möglicherweise noch einen anderen Grund. Niedersachsen will die Härtefallkommissionsverordnung anpassen. Die Kommission sei überlastet und die Verfahren dauern zu lange, heißt es aus dem Ministerium.

Dessen Leute haben deshalb an der Verordnung gefeilt. Seit ein paar Wochen kursiert der Entwurf unter den Verbänden, um ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Und nicht wenige wittern darin einen Versuch, vor allem die Spielregeln so zu verschärfen, dass noch weniger Menschen nach diesem letzten Strohhalm greifen können.

Das Prozedere, mit dem darüber entschieden wird, ob eine Eingabe überhaupt zur Beratung angenommen wird, ist ein bisschen kompliziert: Zunächst entscheidet die Vorsitzende und Leiterin der Geschäftsstelle allein, ob eine Eingabe der Verordnung entspricht.

Die Härtefallkommission ist kein Verwaltungsfilter, sondern ein humanitäres und gesellschaftliches Korrektiv im Aufenthaltsrecht.

Rifat Fersahoglu-Weber, AWO- Niedersachsen

Abgewiesen wird sie etwa dann, wenn es noch eine Chance auf ein anderes Aufenthaltsrecht gibt, ein anderes EU-Land zuständig wäre (Dublin-Fälle), der Antragssteller straffällig geworden ist, nicht in Deutschland ansässig oder auffindbar ist, seine Identität nicht hinreichend nachweisen kann.

Diese Regelungen sollen nun noch einmal präzisiert und verschärft werden. Dagegen protestieren der Flüchtlingsrat, die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und die Linke. „Wir befürchten einen neuen, harten Stil auch in Niedersachsen im Umgang mit Härtefällen“, sagt Kai Weber, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Niedersachsen.

Bisher entscheidet ein Vorprüfungsgremium aus der Vorsitzenden und zwei Kommissionsmitgliedern, ob sich die Härtefallkommission mit einem Fall befassen soll. Erst dann beratschlagt die Kommission. Auch diese Vorprüfung steht jetzt zur Disposition, befürchtet der Flüchtlingsrat.

„Die Härtefallkommission ist kein Verwaltungsfilter, sondern ein humanitäres und gesellschaftliches Korrektiv im Aufenthaltsrecht“, erklärt Rifat Fersahoglu-Weber, Geschäftsführer der AWO- Niedersachsen-Landesarbeitsgemeinschaft in einer Presseerklärung: „Was hier als Verfahrensvereinfachung verkauft wird, läuft in Wahrheit auf eine massive Einschränkung der Rechte von Menschen in extremen Notlagen hinaus.“

Damit, findet auch die Partei Die Linke, hebelt das Innenministerium ein wichtiges zivilgesellschaftliches Korrektiv aus. „Gerade eine rot-grün geführte Landesregierung muss sich daran messen lassen, ob sie Menschen schützt oder Abschiebezahlen optimiert“, findet Maren Kaminski, Bundestagsabgeordnete der Linken.

Eine restriktivere Politik führt zu mehr Härtefällen

Das Fallaufkommen hängt stark davon ab, wie sich die Rahmenbedingungen entwickeln. Als die Ampelregierung neue Möglichkeiten schuf, an eine Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung zu kommen, musste die Kommission weniger Einzelfälle beraten – allerdings stieg der Aufwand für Beratungsgespräche im Vorfeld.

In 2024 hat sich die Anzahl der Eingaben mehr als verdoppelt. Die Kommission führt das in ihrem Tätigkeitsbericht vor allem darauf zurück, dass der Abschiebestopp in den Irak und den Iran aufgehoben wurde. Es scheint also absehbar, dass eine restriktive Migrationspolitik auf Bundesebene zu mehr Arbeit für die Härtefallkommissionen führen wird.

Auf die eine oder andere Art „erledigt“ (also abgelehnt, auf andere Antragswege verwiesen oder abschließend beraten) hat die Kommission im Jahr 2024 insgesamt 837 Fälle, die allerdings zum Teil schon aus den Vorjahren stammen.

Als Härtefall angenommen wurde in 2024 am Ende nur ein Bruchteil. Intensiv beraten hat die Kommission 200 Einzelfälle, hinter denen zum Teil aber ganze Familien stecken. In 103 Fällen hat sie danach ein Härtefallersuchen an das Innenministerium gerichtet. In 57 Fällen hat das Ministerium diesem Ersuchen entsprochen.

Anmerkung: Durch einen Redigierfehler war in einer früheren Version des Artikels der Eindruck enstanden, der Flüchtlingsrat hätte der Vorsitzenden der Härtefallkommission unterstellt an der behördlichen Intrige mitgewirkt zu haben. Dieser Eindruck ist falsch. Die Passage wurde dementsprechend umformuliert, d.Red.

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