Streit um Endlager: Anwohner klagen gegen Gorleben
Die Atomkraftgegner wollen die weitere Erkundung des Salzstocks als Endlager verhindern. Ihr Argument: Die Bürger müssen stärker an der Planung beteiligt werden.
BERLIN taz | Atomkraftgegner wollen die weitere Erkundung des Gorlebener Salzstocks auf seine Eignung als Atommülllager gerichtlich stoppen. Wie die Umweltschutzorganisation Greenpeace und die Rechtshilfe Gorleben mitteilten, reichten sie am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg Klage gegen die Verlängerung des Rahmenbetriebsplans aus dem Jahr 1982 ein. Weil die Klage aufschiebende Wirkung habe, dürften zunächst keine neuen Erkundungsarbeiten auf dem Gelände stattfinden, sagte Klägeranwalt Ulrich Wollenteit in Berlin.
Allerdings hat das Bundesamt für Strahlenschutz nach taz-Informationen bereits einen sogenannten Sofortvollzug beantragt, um den Erkundungsstopp aufzuheben. Dieser Antrag muss noch vom zuständigen niedersächsischen Landesamt für Bergbau bewilligt werden. Zum Stand dieses Verfahrens war von dem Landesamt gestern keine Auskunft zu erhalten. Die Anwohner könnten den Sofortvollzug per Eilantrag anfechten. Darüber müsste dann das Verwaltungsgericht Lüneburg entscheiden.
Die Anwohner wollen verhindern, dass die Bundesregierung die Arbeiten in Gorleben nach zehnjähriger Pause in diesem Herbst wie geplant wieder aufnimmt. Unter den Klägern ist die Familie der Grafen von Bernstorff, die Salzrechte auf dem Gelände für das Endlager hat. Fried Graf von Bernstorff kündigte an, dass seine Familie mithilfe ihres Eigentumsrechts "für die größtmögliche Transparenz des Verfahrens sorgen" wolle.
Die Kläger sind der Ansicht, dass die neuen Erkundungen keine Rechtsgrundlage haben. Die Pläne für die neuen Arbeiten in dem Salzstock stützten sich auf veraltetes Bergrecht statt auf das inzwischen novellierte Bergrecht oder auf das noch strengere Atomrecht, argumentiert Greenpeace-Atomfachmann Mathias Edler. Damit wollten die Behörden die Öffentlichkeit "draußen halten, bis alles fertig ist". Denn nach dem neuen Bergrecht wären sie verpflichtet, die Bürger stärker an den Planungen zu beteiligen. Der Bundesregierung zufolge unterliegt aber erst der Bau des Endlagers dem Atomrecht.
In der Klage wirft Greenpeace dem Landesamt für Bergbau unter anderem vor, einfach den alten Rahmenbetriebsplan verlängert zu haben, obwohl ein neuer notwendig gewesen wäre. Schließlich hätten sich in 28 Jahren wesentliche Aspekte des Projekts geändert. So sei die Fläche für die unterirdischen Stollen geschrumpft, die Menge des Atommülls sei hingegen gestiegen.
Sollte das Gericht der Klage recht geben, würden die Arbeiten in Gorleben womöglich um Jahre verzögert. Die Kläger hoffen, dass dann ein Planfeststellungsverfahren inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung nötig würde, die Behörden ihre Pläne offenlegen müssten und die Anwohner Widersprüche einreichen dürften.
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