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Streit über Hammelsprung im BundestagAfD scheitert vor Gericht

Waren in der Nacht des 28. Juni genügend Abgeordnete anwesen, um Gesetze zu beschließen? Die AfD zweifelt, ihr Antrag wird aber abgewiesen.

Da ist was los im Bundestag: Ein Hammelsprung wird vollzogen (Foto von 2017) Foto: dpa

Karlsruhe dpa | Die AfD im Bundestag ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einem Antrag gescheitert, dem Bundespräsidenten vorläufig die Unterzeichnung und Ausfertigung von drei Gesetzen zu untersagen.

Hintergrund ist ein verweigerter Hammelsprung in einer nächtlichen Bundestagssitzung Ende Juni. Bei einem Hammelsprung verlassen die Abgeordneten den Saal und kehren durch verschiedene Türen zurück, so dass sie exakt gezählt werden können. Wenn sich das Präsidium aber einig ist, dass Beschlussfähigkeit besteht, findet ein solcher Hammelsprung nicht statt. Der Bundestag hat 709 Mitglieder und ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte, also mindestens 355, anwesend sind.

Die AfD-Fraktion hatte in den frühen Morgenstunden des 28. Juni Zweifel geäußert, ob noch genug Abgeordnete da waren. Die Vizepräsidentin des Parlaments, Claudia Roth (Grüne), hatte daraufhin die Beschlussfähigkeit bejaht und die drei Gesetze wurden beschlossen. (2 BvQ 59/19)

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts begründete seine am Dienstag veröffentlichte Entscheidung damit, dass der AfD-Fraktion auch dann kein schwerer Nachteil drohe, falls sie in einem späteren Organstreitverfahren Erfolg habe. Aus Sicht des Senats geht allerdings schon aus der Begründung des Antrags nicht ausreichend hervor, welche Rechtsposition die AfD-Fraktion gegen wen gelten machen wolle. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung wäre ein erheblicher Eingriff des Bundesverfassungsgerichts in die Autonomie und Zuständigkeit anderer Verfassungsorgane. Daher müsse ein strenger Maßstab angelegt werden, argumentierten die Verfassungsrichter.

Dass möglicherweise zunächst formell verfassungswidrige Gesetze in Kraft bleiben, sei kein schwerer Nachteil, denn das Grundgesetz kenne keine präventive Normenkontrolle. Der verfassungsgerichtliche Rechtsschutz sei grundsätzlich nachgelagert, teilte der Senat mit.

AfD will mehr Sitzungswochen

„Diese Entscheidung nehmen wir zur Kenntnis“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, in Berlin. Sie sei aus seiner Sicht aber nicht nachvollziehbar, da nachts bei geringer Anwesenheit im Bundestag häufig „Entscheidungen von weitreichenden Folgen“ getroffen würden.

In der betreffenden Nacht seien nur etwa 90 Parlamentarier im Saal gewesen, sagte Baumann. Bundestagsvizepräsidentin Roth habe dennoch gegen einen Hammelsprung entschieden. Die AfD sprach sich für eine Erhöhung der Zahl der Sitzungswochen des Bundestags aus. Dadurch könnten Sitzungen, die oftmals bis in die frühen Morgenstunden dauern, vermieden werden.

Das Bundestagspräsidium um Wolfgang Schäuble (CDU) hatte sich hinter Roths Entscheidung gestellt. Der Sitzungsvorstand habe die Vorschriften der Geschäftsordnung zur Feststellung der Beschlussfähigkeit korrekt angewendet. Die AfD ist im Bundestagspräsidium nicht vertreten.

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