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Straßenschmutz bleibt kostenlos

Für die Stadtreinigung müssen keine Pauschalgebühren mehr gezahlt werden, wenn nicht ordnungsgemäß gesäubert wurde. Das Landgericht verpflichtete mit seinem Urteil die Stadtreinigungsbetriebe (BSR), künftig nachzuweisen, dass tatsächlich Straßen gereinigt wurden. Gebühren in ganzer Höhe seien künftig nur für die volle Leistung fällig. Bislang musste auch für Straßen, die selten gereinigt wurden, der komplette Gebührensatz entrichtet werden. DPA

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