■ Am Rande: Straßburger Urteil in Londoner Abhöraffäre
Straßburg (AFP) – Wegen einer Abhöraffäre, die gegen eine Polizeibeamtin gerichtet war, ist Großbritannien gestern vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verurteilt worden. Das Gericht wies die Regierung in London an, der ehemals ranghöchsten Polizistin Großbritanniens Schadenersatz in Höhe von umgerechnet fast 30.000 Mark zu zahlen. Die heute 57jährige Klägerin hatte 1990 nach einer abgelehnten Beförderung Klage wegen Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts eingereicht. Daraufhin hörte die Polizeibehörde ihr Diensttelefon ab und leitete ein Disziplinarverfahren gegen sie ein. Eine Beschwerde der Beamtin vor der zuständigen Datenschutzkommission war erfolglos. Nach Überzeugung des Straßburger Gerichts hat Großbritannien in diesem Fall gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens verstoßen.
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