Strafvollzug in den USA: Von Tag eins an in Guantánamo
Nach 23 Jahren Haft ohne Anklage konnte ein Tunesier am Montag das US-Gefangenenlager endlich verlassen. Dort sitzen aktuell 26 Menschen ein.
Guantánamo war zum Symbol des vom damaligen US-Präsidenten George W. Bush ausgerufenen „Krieg gegen den Terror“ geworden – eine Haftanstalt außerhalb der USA, ohne Transparenz, mit eigener Militärjustiz, irgendwo zwischen Hochsicherheitsgefängnis und Kriegsgefangenenlager, das den Häftlingen weder den einen noch den anderen Status mit den damit verbundenen Rechten zubilligte.
An diesem Montag ist der Mann, der als mutmaßlicher Terrorverdächtiger im Dezember 2001 in Pakistan nahe der afghanischen Grenze gefangengenommen worden war, endlich freigelassen und nach Tunesien überstellt worden. Ein Verfahren hat er nie durchlaufen, keine Anklage wurde jemals gegen ihn erhoben.
Seit zehn Jahren war er von Seiten der US-Ermittler zur Freilassung vorgesehen, vor elf Monaten meldete das Pentagon eine Einigung mit den tunesischen Behörden, aber erst jetzt konnte er gehen. Von den jetzt noch 26 in Guantánamo verbleibenden Gefangenen sind weitere 14 längst zur Freilassung freigegeben – auch sie harren einer Einigung mit ihren Herkunfts- oder dritten Aufnahmestaaten.
Schließung nicht absehbar
Damit ist die Insassenzahl des Lagers zwar auf dem Tiefststand seiner Geschichte – aber die Schließung Guantánamos, die der damals frisch ins Amt eingeführte Präsident Barack Obama vor ziemlich genau 16 Jahren versprochen hatte, ist dennoch nicht absehbar. Nur 14 Gefangene konnten in der Amtszeit von Präsident Joe Biden das Lager verlassen.
Von den verbleibenden, die nicht zur Freilassung vorgesehen sind, verbüßen manche eine Haftstrafe. Andere, wie der vor seiner Verlegung nach Guantánamo Hunderte Male in CIA-Geheimgefängnissen gefolterte Khalid Sheikh Muhammed, den die USA für den Drahtzieher der Anschläge des 11. September 2001 halten, befinden sich noch im Verfahren.
Das allerdings stockt gerade wieder, weil ein Schuldbekenntnisdeal zwischen seinen Anwälten, der Anklage und dem Gericht, der ihn vor der Todesstrafe bewahren sollte, zunächst von Verteidigungsminister Lloyd Austin gestoppt wurde. Ein Militärgericht entschied nun in der vergangenen Woche, dass Austin dazu keine Befugnis habe.
Es ist gut möglich, dass der Verteidigungsminister dagegen wiederum in Berufung geht. Er ist allerdings nur noch wenige Wochen im Amt. Dass die Angeklagten Guantánamo jemals verlassen werden, ist unwahrscheinlich.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Mögliches Ende des Ukrainekriegs
Frieden könnte machbar sein
Debatte über Verbot von Privat-Feuerwerk
Schluss mit dem Böllerterror
Jens Spahn
Da bringt sich einer in Stellung
Spendenrekord im Wahlkampf
CDU bekommt fast zehnmal so viele Großspenden wie SPD
Vor der Bundestagswahl
Links liegen gelassen
Wahlprogramm von CDU/CSU
Von wegen Maß und Mitte