Strafprozess gegen Rechtspopulist: Wilders scheitert vor Gericht

Nur drei der von Wilders angefragten 18 Zeugen und Sachverständigen will der Amsterdamer Gerichtshof hören. Außerdem wird der Prozess nicht von Amsterdam nach Den Haag verlegt.

Wilders steht vor Gericht, weil er gegen Muslime gehetzt hat. Bild: dpa

ARNHEM taz | Der Strafprozess gegen Geert Wilders beginnt mit einer Niederlage für den Rechtspopulisten. Nur drei der von Wilders angefragten 18 Zeugen und Sachverständigen will der Amsterdamer Gerichtshof hören. Die übrigen 15 Islamkenner, Rechtsgelehrten, Imame und sogenannten Erfahrungszeugen, die Wilders aufrufen lassen wollte, wurden abgewiesen. Auch der Mörder des Filmemachers Theo van Gogh, Mohammed B., ist darunter. Ebenso wird der Imam Fawaz Jneid nicht geladen, der die Islamkritikerin Ayaan Hirsi Ali und Theo van Gogh einige Wochen vor dessen Ermordung in einer Predigt in einer Haager Moschee verflucht hatte. Der Versuch von Wilders Rechtsanwalt, Bram Moskowicz, den Prozess vor das Oberste Gericht nach Den Haag verlegen zu lassen, schlug ebenfalls fehl. Geert Wilders reagierte enttäuscht. Er warf dem Gericht vor, nicht an der Wahrheit und an einem ehrlichen Prozess interessiert zu sein.

Der Fraktionsvorsitzende der Freiheitspartei (Partij voor de Vrijheid, PVV) muss sich wegen Beleidigung, Anstiftung zum Hass und zur Diskriminierung von Muslimen als Gruppe, nicht-westlichen Ausländern und Marokkanern verantworten. Die ihm zur Last gelegten Äußerungen hat Wilders in diversen Radio-, Fernseh- und Zeitungsinterviews gemacht, andere Zitate stammen aus seinem Anti-Koran-Film "Fitna". In der Anklageschrift stehen dutzende Zitate. Unter anderem wird der Koran als faschistisches Buch, vergleichbar mit Hitlers "Mein Kampf", bezeichnet.

Die drei Zeugen, die das Gericht hören will, sind die Arabisten Hans Jansen und Simon Admiraal sowie die Anti-Islam-Aktivistin Wafa Sultan. Fünf vorgeschlagene Rechtsgelehrte hat das Gericht abgewiesen, weil es davon ausgeht, selber über die nötigen Sachkenntnisse zu verfügen. Auch die fünf "Erfahrungszeugen" - neben Mohammed B. stehen auch zwei iranische Ajatollahs auf der Wunschliste - wurden abgewiesen. Es sei allgemein bekannt, dass es Personen gebe, die eine radikale Auslegung des Islam vertreten, führte das Gericht zur Begründung aus.

Entgegen Wilders Wunsch werden die zu ladenden Zeugen nicht in einer öffentlichen Sitzung gehört. Der Gerichtssaal wird damit nicht zu einem Podium für eine spektakuläre Debatte über den Wilders Ansicht nach gefährlichen Islam werden. In drei bis vier Monaten wird der Strafprozess fortgesetzt und soll dann etwa eine Woche dauern.

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