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Strafen für gefährliche RaserDer Trend geht zum Vorsatz

Zwei Berliner Autofahrer wurden wegen Mordes verurteilt. Rasen wird immer strenger geahndet, ein neues Gesetz ist auf dem Weg.

Der Tatort in Berliner am 1. Februar 2016 Foto: dpa

Freiburg taz | „Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten“, heißt es in der Straßenverkehrsordnung. Es droht ein Bußgeld in Höhe von 400 Euro.Sobald es dabei zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommt, liegt eine Straftat vor. Die „Gefährdung des Straßenverkehrs“ wird mit Geldstrafe oder Gefängnis bis zu fünf Jahren bedroht. Als mögliche Tathandlungen nennt das Gesetz etwa zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Stellen.

Wenn bei einer rücksichtslosen Fahrt jemand stirbt, gilt dies zumindest als „fahrlässige Tötung“. Auch hier drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis oder Geldstrafe.

Früher kamen die Täter meist mit Bewährungsstrafen davon. Aber die Gerichte werden strenger. Das Landgericht Köln hat im Vorjahr einen 27-Jährigen zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Er war mit einem gemieteten BMW durch die Kölner Innenstadt gerast. Dabei hatte er einen Radfahrer erfasst, der drei Tage später starb.

Ein neuer Trend in der Justiz ist es, bei Rasern keine fahrlässige Tötung, sondern ein vorsätzliches Tötungsdelikt anzunehmen. Dabei genügt bedingter Vorsatz, wenn die Täter den Tod von Passanten billigend in Kauf nehmen. Bei Totschlag droht eine Haftstrafe von mindestens fünf Jahren.

Neuer Gesetzentwurf

In einem Fall aus Bremen hatte die Staatsanwaltschaft sogar wegen Mordes angeklagt. Ein 24-jähriger Motorradfahrer fuhr viel zu schnell und kollidierte mit einem Betrunkenen, der bei Rot über die Ampel ging. Oft hatte der Biker seine halsbrecherischen Fahrten mit einer Helmkamera gefilmt und als „Alpi“ bei YouTube eingestellt. Diesmal war die Kamera aber aus. Das Gericht nahm nur eine fahrlässige Tötung an.

Unterdessen wird auch über eine Verschärfung der Gesetze diskutiert. Im September beschloss der Bundesrat auf Vorschlag von Nordrhein-Westfalen einen Gesetzentwurf. Danach soll im Strafgesetzbuch ein neuer Paragraf 315d die Teilnahme an „verbotenen Kraftfahrzeugrennen“ mit Freiheitsstrafe bis zwei Jahren oder mit Geldstrafe bedrohen. Auf Unfälle oder konkrete Gefährdungen käme es dabei nicht an. Die vorgeschlagene Verschärfung müsste vom Bundestag beschlossen werden, der aber über den Entwurf noch nicht beraten hat.

Ende letzten Jahres hat Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) einen eigenen Gesetzentwurf zum gleichen Thema angekündigt. Er befindet sich aber immer noch in der Ressortabstimmung mit Justizminister Heiko Maas (SPD).

Das Problem solcher Gesetzentwürfe: Dass ein Autorennen vorliegt, ist schwer zu beweisen. Oft treffen sich die Teilnehmer nachts ohne Verabredung an einschlägigen Ampeln und das „Stechen“ beginnt auf ein bloßesHandzeichen.

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3 Kommentare

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  • Naja, einen Trend hinsichtlich vorsätzlicher Tötungsdelikte kann ich persönlich (noch) nicht erkennen. Die sind eher die starke Ausnahme. In den überwiegenden Fällen wird wegen fahrlässiger Tötung bestraft, gerade weil es unheimlich schwer ist, aus dem Raserverhalten als solchen einen bedingten Tötungsvorsatz (d.e.) abzuleiten.

  • Ja - da svhwächelt Herr Rath -

    "…Dass ein Autorennen vorliegt, ist schwer zu beweisen. Oft treffen sich die Teilnehmer nachts ohne Verabredung an einschlägigen Ampeln und das „Stechen“ beginnt auf ein bloßes Handzeichen."

     

    Das - wie sonstiges adäquates Verhalten würde allemal reichen! &

    Wäre im Fall einer Tötung wie hier

    Ja auch nur für die Mittäterschaft relevant.

    Im Bremer Fall - entfiel der Mordvorwurf mangels bedingtem Vorsatz - weil die Ampel beim Unfall

    Grün war. Während im Berlin-Fall -

    Zwei Cannonball-Erfahrene genau um Das Risiko wußten & bereits mehrere Ampeln bei Rot überfahren hatten -

    In einer verkehrsdichten Stadtregion.

  • Wieso soll ein Autorennen schwer zu beweisen sein? Ich finde es ziemlich eindeutig, wenn mehrere Fahrzeuge mit stark überhöhter Geschwindigkeit fahren.