Strafen für gefährliche Raser: Der Trend geht zum Vorsatz
Zwei Berliner Autofahrer wurden wegen Mordes verurteilt. Rasen wird immer strenger geahndet, ein neues Gesetz ist auf dem Weg.
Wenn bei einer rücksichtslosen Fahrt jemand stirbt, gilt dies zumindest als „fahrlässige Tötung“. Auch hier drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis oder Geldstrafe.
Früher kamen die Täter meist mit Bewährungsstrafen davon. Aber die Gerichte werden strenger. Das Landgericht Köln hat im Vorjahr einen 27-Jährigen zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Er war mit einem gemieteten BMW durch die Kölner Innenstadt gerast. Dabei hatte er einen Radfahrer erfasst, der drei Tage später starb.
Ein neuer Trend in der Justiz ist es, bei Rasern keine fahrlässige Tötung, sondern ein vorsätzliches Tötungsdelikt anzunehmen. Dabei genügt bedingter Vorsatz, wenn die Täter den Tod von Passanten billigend in Kauf nehmen. Bei Totschlag droht eine Haftstrafe von mindestens fünf Jahren.
Neuer Gesetzentwurf
In einem Fall aus Bremen hatte die Staatsanwaltschaft sogar wegen Mordes angeklagt. Ein 24-jähriger Motorradfahrer fuhr viel zu schnell und kollidierte mit einem Betrunkenen, der bei Rot über die Ampel ging. Oft hatte der Biker seine halsbrecherischen Fahrten mit einer Helmkamera gefilmt und als „Alpi“ bei YouTube eingestellt. Diesmal war die Kamera aber aus. Das Gericht nahm nur eine fahrlässige Tötung an.
Unterdessen wird auch über eine Verschärfung der Gesetze diskutiert. Im September beschloss der Bundesrat auf Vorschlag von Nordrhein-Westfalen einen Gesetzentwurf. Danach soll im Strafgesetzbuch ein neuer Paragraf 315d die Teilnahme an „verbotenen Kraftfahrzeugrennen“ mit Freiheitsstrafe bis zwei Jahren oder mit Geldstrafe bedrohen. Auf Unfälle oder konkrete Gefährdungen käme es dabei nicht an. Die vorgeschlagene Verschärfung müsste vom Bundestag beschlossen werden, der aber über den Entwurf noch nicht beraten hat.
Ende letzten Jahres hat Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) einen eigenen Gesetzentwurf zum gleichen Thema angekündigt. Er befindet sich aber immer noch in der Ressortabstimmung mit Justizminister Heiko Maas (SPD).
Das Problem solcher Gesetzentwürfe: Dass ein Autorennen vorliegt, ist schwer zu beweisen. Oft treffen sich die Teilnehmer nachts ohne Verabredung an einschlägigen Ampeln und das „Stechen“ beginnt auf ein bloßesHandzeichen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Urteil nach Tötung eines Geflüchteten
Gericht findet mal wieder keine Beweise für Rassismus
Hype um Boris Pistorius
Fragwürdige Beliebtheit
Debatte um SPD-Kanzlerkandidatur
Schwielowsee an der Copacabana
Russischer Angriff auf die Ukraine
Tausend Tage Krieg
Innereuropäische Datenverbindung
Sabotageverdacht bei Kabelbruch in der Ostsee
Papst äußert sich zu Gaza
Scharfe Worte aus Rom