Strafbarkeit von Homo- und Analsex: Inderin zeigt Ehemann an
Auf der Hochzeitsreise habe ihr Mann „unnatürliche Handlungen“ vorgenommen, sagt eine Inderin. Kurz zuvor hatte ein Gericht Homo- und Analsex unter Strafe gestellt.
NEU DELHI dpa | Kurz nach der Entscheidung des Obersten Gerichts, Sex zwischen Homosexuellen und Analsex in Indien wieder unter Strafe zu stellen, ist ein solcher Fall registriert worden. Eine 23-Jährige habe ihren Mann wegen „unnatürlicher Handlungen“ und anderer Vergehen während ihrer Hochzeitsreise angezeigt, berichteten indische Medien am Freitag.
Die Frau erklärte laut der Zeitung The Hindu, ihr Mann habe sie „auf unerträgliche körperliche und mentale Weise gefoltert“. Sie sei in medizinischer Behandlung, der Mann sei auf der Flucht.
Vergewaltigungen in der Ehe hingegen sind in Indien keine Straftat. Anwälte weisen darauf hin, dass das Homosexuellen-Gesetz im Fall der 23-Jährigen nicht angewandt werden kann, weil die Tat vor der Entscheidung des Obersten Gerichts in Indien lag.
Das Gesetz war vier Jahre lang außer Kraft gesetzt. Die obersten Richter hatten am Mittwoch geurteilt, dass „Geschlechtsverkehr gegen die natürliche Ordnung“ nach Paragraph 377 doch illegal ist. Das Gesetz umfasst nach Meinung der Richter auch Sex mit Tieren und Analsex. In ihrem Urteil erklärten die Richter, dass in den mehr als 150 Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes weniger als 200 Menschen deswegen verfolgt wurden.
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