Störerhaftung und Europarecht: Kein Netz für alle
Die Bundesregierung will den öffentlichen Zugang zu WLAN einschränken. Verbraucherschützer sind dagegen und appellieren an die EU-Kommission.
Das neue Telemediengesetz sieht zwar vor, dass WLAN-Provider grundsätzlich nicht als „Störer“ für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer haften. Dazu müssen die Anbieter allerdings „zumutbare Maßnahmen“ ergreifen und beispielsweise das Funknetz verschlüsseln. Das Netz darf dann nur denjenigen bereitgestellt werden, die zuvor erklärt haben, keine Rechtsverletzungen zu begehen. Sind die Anbieter weder „geschäftsmäßig“ noch als „öffentliche Einrichtung“ tätig, müssen sie die Nutzer außerdem namentlich kennen.
Nach Ansicht der Organisationen verstößt der Gesetzentwurf der Bundesregierung mit diesen Einschränkungen gegen das Europarecht. Zudem verhindere das geplante Telemediengesetz eine flächendeckende Versorgung mit offenen WLAN-Netzen und begründe „erhebliche Rechtsunsicherheiten beim Betrieb von Cloud-Diensten“.
Der Gesetzesentwurf sei nicht mit der E-Commerce-Richtlinie der EU vereinbar, heißt es in dem Schreiben an Juncker. Außerdem verstoße die Regelung gegen das EU-Grundrecht auf unternehmerische Freiheit. „Durch die geplanten Änderungen würde Deutschland bei der Digitalisierung der Gesellschaft und der Konkurrenzfähigkeit seiner Online-Wirtschaft daher im internationalen Vergleich weiter ins Hintertreffen geraten“, lautet das Fazit der Organisationen.
Die EU-Kommission hat im Rahmen des Notifizierungsverfahrens die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu dem neuen Telemediengesetz abzugeben und Änderungen an dem Entwurf zu verlangen.
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