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■ ZeitungszustellerInnenStimmungen im April 99

Wer das Zeitungsaustragen als Nebentätigkeit ausübt, muss den Lohn daraus jetzt mit seinen anderen Einkünften zusammen versteuern.

Ist das denn nur gerecht? „Nein“, sagt Klaus Herbst, Betriebsratsvorsitzender der 1.800 Zustellerinnen und Zusteller bei der Neuen Westfälischen in Bielefeld. „Der Rentner, der jetzt seine eventuellen Mieteinnahmen angeben muss, die geschiedene Hausfrau, die sich ihren Unterhalt anrechnen lassen muss – kurz: alle, die die paar Mark wirklich zusätzlich brauchen, sind angeschmiert.“

Dass sie dafür renten- und krankenversichert ist, ist für seine Stellvertreterin Annette Jorbrandt , Zustellerin im Nebenjob, kein Trost: „Das gleicht das nicht aus, mir bleiben etwas über 300 Mar übrig.“ Dass sie davon Etliches beim Lohnsteuerjahresausgleich zurückbekommen dürfte, macht es nicht einfacher: „Es fehlt mir ja jetzt.“

Herbst ist aufgebracht: „Meine Gewerkschaft hat geschlafen“, sagt er. „ sie hätte unsere Belange nachhaltiger vertreten müssen.“ Für den Betriebsratsvorsitzenden und seine Kolleginnen zählt das Argument, dass schließlich alle ihre Überstunden versteuern müssten, nicht: „Die haben erstens sowieso ein ganz anderes Einkommen, und für die Überstunden bekommen sie zweitens von vornherein hohe Zuschläge.“

Die drei sind sich einig: Zwar finden sie es richtig, die Flucht der Arbeitgeber aus den Sozialversicherungssystemen aufzuhalten, aber: „Man hätte für uns eine Ausnahmeregelung finden müssen“, sagt Herbst, zumindest eine Übergangsregelung. Die Kampagne der Verleger findet er auch nicht richtig: „Dass die nun plötzlich unsere Interessen vertreten, ist natürlich Quatsch.“

Auszug aus der IG Medien/FORUM, 5/99, Seite 31-32 *Die Broschüre „Das 630-Mark-Gesetz“ gibt es kostenlos beim Bundesministerium für Arbeit, Referat Öffentlichkeitsarbeit, Postfach 500, 53105 Bonn.

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