Stiftung Warentest testet Elektrofahrräder: Rahmenbruch und schwache Bremsen
Pedelecs sind im Kommen. Doch bei Sicherheit und Qualität zeigen sich jetzt Mängel, wie die Stiftung Warentest herausfand. Zum Beispiel bei Akkus, Bremsen und dem Rahmen.
BERLIN taz | Wer seinen Mut zusammennimmt und den Sprung auf den Sattel eines Elektrorads wagt, wird nicht enttäuscht: Ein Tritt in die Pedale – und schon macht das Rad einen ordentlichen Schub. Dank des kleinen Zusatzmotors ist nun nicht mehr Abstrampeln, sondern Gleiten angesagt.
Die sogenannten Pedelecs sind die Hoffnung der deutschen Fahrradindustrie. Im vergangenen Jahr wurden rund 200.000 solcher Räder verkauft; der Zweirad-Industrie-Verband sieht mittelfristig ein Potenzial für 10 bis 15 Prozent Marktanteil am Fahrradmarkt. Die Stiftung Warentest und der ADAC haben nun zwölf Elektroräder geprüft – und teilweise erhebliche Mängel bei der Qualität und der Sicherheit der Räder festgestellt.
Im vergangenen Jahr rief die Zweirad-Einkaufsgenossenschaft rund 11.000 Elektroräder zurück, nachdem bei zwei Modellen der Marke Pegasus der Rahmen gebrochen war. Nun erlebt der Hersteller ein Déjà-vu. Bei der Stiftung Warentest brach nach 10.000 Kilometern auf dem Prüfstand abermals der Rahmen. So schneidet das Modell Pegasus E-Tour mit einem "Mangelhaft" ab.
30 Kilogramm
Ein weiterer wichtiger Testaspekt waren die Bremsen. Pedelecs sind nicht nur schnell; mit 30 Kilogramm sind sie auch doppelt so schwer wie herkömmliche Räder. Verlässliche Bremsen sind darum besonders wichtig. Bei drei Modellen machten die Tester schwache Bremsen aus, das Ruhrwerk E-Bike erhielt gar ein "Mangelhaft". "Das sind gefährliche Schwachstellen", warnt Elke Gehrke von der Stiftung Warentest. Deutliche Unterschiede weisen die Akkus der getesteten Modelle auf: Manche der Lithium-Ionen-Akkus ermöglichen Touren von bis zu 100 Kilometern, andere reichen nur für nur 20 Kilometer. Auch die Aufladezeit schwankt stark. Von der Umrüstung herkömmlicher Fahrräder zu Pedelecs rät die Stiftung Warentest dringend ab.
Der ADAC weist unterdessen auf Lücken beim Versicherungsschutz von Elektrorädern hin. Sofern der Elektromotor nur beim Treten und bis zu einer Geschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde zugeschaltet wird – was bei den meisten getesteten Rädern der Fall ist – werden diese rechtlich als herkömmliche Räder betrachtet, für die keine gesonderte Versicherung notwendig ist. Verfügt das Rad jedoch über eine sogenannte Anfahrhilfe oder läuft der Motor auch bei höheren Geschwindigkeiten, sind Schäden bei Unfällen nicht automatisch durch die die private Haftpflichtversicherung gedeckt. Der Fahrer riskiert dann hohe Schadenersatzforderungen. "Gerade bei schweren Verletzungen können das fünf- bis sechsstellige Beträge sein", warnt Johann Grill vom ADAC.
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