Stickoxide in Stadtluft: Justiz ermöglicht Fahrverbote

Ein Gericht in Düsseldorf verdonnert die Stadt, die Luftqualität zu verbessern. Das könnte Dieselfahrzeuge treffen. Wann geht's los?

Schild, das auf eine Umweltzone hinweist

Hier könnte es demnächst noch mehr Einschränkungen geben: Einfahrt nur für Pkw mit blauer Plakette. Oder für Fahrräder. Oder Dieselfahrzeuge ausgeschlossen. Oder, oder, oder Foto: dpa

Berlin taz | Klageerfolg für Umweltschützer in Nordrhein-Westfalen: Die Bezirksregierung Düsseldorf muss bei den Maßnahmen gegen zu hohe Luftschadstoffwerte in Düsseldorf nachbessern. Dazu hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Behörde am Dienstag mit einem Urteil verpflichtet. Die Bezirksregierung hat jetzt bis Oktober 2017 Zeit, ihren Luftreinhalteplan für die NRW-Landeshauptstadt so zu überarbeiten, dass die Grenzwerte eingehalten werden können.

Konkret geht es um Stickstoffdioxidwerte, die in Düsseldorf – wie auch in anderen Städten – zu hoch sind. Stickstoffdioxid entsteht bei Verbrennungen und kann Atemwegserkrankungen hervorrufen. Neben Industrie und Heizungsanlagen ist der Verkehr Hauptverursacher von Stickstoffdioxidemissionen. Problematisch sind insbesondere Diesel-Pkws, die häufig – dank Tricks der Hersteller – ein Vielfaches des Erlaubten ausstoßen, während bei Lkws die Abgasreinigung funktioniert.

Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die die Behörden zu einem Ausschluss von Dieselautos oder zu Nachbesserungen der Fahrzeuge zwingen will. „Das ist das erste Urteil in Deutschland, das Fahrverboten für Dieselfahrzeuge den Weg ebnet“, sagte DUH-Anwalt Remo Klinger. Es sei richtungsweisend.

Juristisch aktiv wurde die DUH nicht nur in Düsseldorf, sondern auch in Köln, Bonn, Aachen, Essen, Gelsenkirchen, Frankfurt/Main, Mainz, Stuttgart und Berlin. Für Limburg, Reutlingen und München wurden Urteile erreicht, die bislang jedoch nicht umgesetzt werden.

Die Verantwortlichen in Ländern und Kommunen scheuen sich, Fahrverbote auszusprechen, da sie damit einen Großteil der Bevölkerung ausschließen sowie den Liefer- und Handwerkerverkehr stark beeinträchtigen würden. Zudem gibt es Dieselfahrzeuge, die die Grenzwerte einhalten; deren Besitzer würden gegen Fahrverbote klagen.

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