Steuersünder-CD aus der Schweiz: Haftbefehl gegen deutsche Fahnder

Wegen Wirtschaftsspionage wird in der Schweiz gegen drei Steuerfahnder aus NRW ermittelt, die 2010 eine CD mit Bankdaten kauften. Deutsche Politiker sind empört.

Klein gegen groß: Schweizer Justiz düpiert Deutschland. Bild: dpa

BERLIN taz | Die Schweiz hat einen Haftbefehl gegen drei Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen erlassen, wie am Wochenende bekannt wurde. Der Vorwurf: Die Beamten hätten „nachrichtliche Wirtschaftsspionage“ betrieben und gegen das Schweizer Bankgeheimnis verstoßen.

Sie sollen dabei mitgewirkt haben, dass das Land Nordrhein-Westfalen im Februar 2010 eine CD aufkaufte, die gestohlene Daten von deutschen Kunden der Schweizer Großbank Crédit Suisse enthielt.

Für diese CD soll Nordrhein-Westfalen mehr als 2,5 Millionen Euro gezahlt haben. Dank der Daten konnte der deutsche Fiskus dann etwa 900 Millionen Euro eintreiben, wie die Steuergewerkschaft schätzt, die die Finanzbeamten vertritt.

Die deutschen Steuerfahnder waren aktiv am Diebstahl der Kontendaten in der Schweiz beteiligt, glauben die Schweizer Behörden. „Es besteht der konkrete Verdacht, dass aus Deutschland klare Aufträge gegeben worden sind zum Ausspionieren von Informationen der Crédit Suisse“, sagte der Schweizer Bundesanwalt Michael Lauber am Samstag. Die Schweizer haben daher die deutsche Behörden um Rechtshilfe ersucht.

„Ungeheuerlicher Vorgang“

Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) reagierte unaufgeregt auf die Haftbefehle: „Die Schweiz hat ihr Strafrecht, und in der Schweiz ist die Verletzung des Bankgeheimnisses mit Strafe bedroht.“

Die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) blieb weniger gelassen. Es sei ein „ungeheuerlicher Vorgang“, der die Situation schwer belaste. „Die NRW-Steuerfahnder haben nur ihre Pflicht getan, deutsche Steuerbetrüger zu jagen, die ihr Schwarzgeld auf Schweizer Bankkonten geschafft haben.“

Die Nachricht von dem Haftbefehl gegen die drei Steuerfahnder platzt mitten in die Verhandlungen um ein Steuerabkommen mit Bern. Danach sollen die Erträge deutscher Anleger in der Schweiz ab 2013 mindestens genauso hoch besteuert werden wie in Deutschland.

Für die deutsche Steuergewerkschaft es kein Zufall, dass die Schweizer Justiz jetzt aktiv wird. Die Haftbefehle seien „grotesk“, sagte Gewerkschaftschef Thomas Eigenthaler. „Ich betrachte dieses Vorgehen als einen Einschüchterungsversuch gegenüber der deutschen Politik, weil die Schweiz befürchtet, dass das geplante Steuerabkommen scheitert.“

Banken kaufen sich frei

Einen derartigen Zusammenhang kann Schäuble hingegen nicht entdecken: „Mit dem Abkommen hat das nichts zu tun“, sagte er am Samstag in Kopenhagen, wo sich die EU-Finanzminister trafen. „Die Justiz und die Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz sind so unabhängig wie in Deutschland.“

Der jetzt umstrittene CD-Kauf ist nicht der einzige Fall, in dem deutsche Steuerbehörden gestohlene Kontodaten erworben haben: So kaufte der Bundesnachrichtendienst 2006 Daten der Liechtensteiner Fürstenbank LGT. Rund 800 wohlhabende Deutsche gerieten ins Visier, darunter Ex-Post-Chef Klaus Zumwinkel. Weitere CD-Käufe trafen unter anderem die Schweizer Bank Julius Bär und die Luxemburger Tochter der britschen Großbank HSBC.

Die CDs führten jedoch nicht nur zu Anklagen gegen die deutschen Steuersünder – die deutschen Staatsanwälte ermittelten auch gegen die Mitarbeiter bei den Banken. Die Crédit Suisse vermied einen spektakulären Prozess, indem sie im vergangenen Jahr einer Zahlung von 150 Millionen Euro zustimmte. Julius Bär und die LGT haben sich in ähnlichen Verfahren freigekauft. (mit dpa und rtr)

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