■ Steuern: Freut Euch aufs Sparen
Bonn (dpa) – Nach dem Karlsruher Urteil zum Grundfreibetrag werden die Steuerzahler der unteren Einkommensgruppen nach Angaben des Bonner Staatssekretärs Manfred Carstens (CDU) 1993 um etwa 3,5 bis 4,0 Milliarden Mark entlastet. Dabei geht es vor allem um den Einzelnen, dessen zu versteuerndes Einkommen oberhalb des jetzigen Grundfreibetrags von 5.616 Mark (Ledige) bis zum Existenzminimum von 14.000 Mark liegt.
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